Feste Fehmarnbeltquerung
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Alle Klagen im November 2020 abgewiesen
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Das Urteil von Leipzig und der Bundestagsbeschluss zum übergesetzlichen Lärmschutz
Ich bin seit über 20 Jahren Gegnerin einer Festen Fehmarnbeltquerung und bleibe dieses auch weiterhin. Ich habe 2009 im Bundestag aus tiefster Überzeugung mit „nein“ zum Staatsvertrag mit Dänemark gestimmt und schon damals dieses Votum ausführlich damit begründet, dass die Ostsee gefährdet, unsere Lebensqualität in Ostholstein bedroht wird, dass die FBQ nicht den verkehrspolitischen (und klimapolitischen) Zielen Europas dient, angesichts der prognostizierten Verkehrszahlen überflüssig ist wie ein „Kropf“ und zweistellige Milliardensummen ohne jeden volkswirtschaftlichen Sinn verschlingen soll.
11 Jahre hat Femern A/S gebraucht, um nach Unterzeichnung des FBQ-Staatsvertrages 2008 im Jahr 2019 einen Planfeststellungsbeschluss für den Belttunnel zu erreichen. 11 Jahre hat Femern A/S fehlerhafte Pläne vorgelegt sowie über die Köpfe der Betroffenen hinweg geplant und musste die Pläne für den Tunnelbau aufgrund grober Planungsfehler und zahlreicher Einwendungen mehrfach abändern. Der Planfeststellungsbeschluss wurde sodann auch – angesichts der schlampigen Planung des dänischen Vorhabenträgers wenig verwunderlich – von diversen Parteien vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beklagt. Die Stadt Fehmarn, das "Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung", der Umweltverband NABU und mehrere betroffene Fährunternehmen hatten sich jahrelang akribisch auf diese Verhandlung vorbereitet.
Am 3. November 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil im Verfahren über die Feste Fehmarnbeltquerung verkündet. Unfassbar, dass ausnahmslos alle Klagen vom Gericht abgewiesen wurden! Die Entscheidung und Urteilsbegründung der Richter in Leipzig habe ich in meinem Berliner Büro im Internet live verfolgt und die Argumente der Richter haben mich teils sprachlos gemacht. (Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020)
Kommunen erzielen Vergleich
1. Bild oben links: Bei der Bürgerdiskussion "SOS für Bad Schwartau" zum übergesetzlichen Lärmschutz am 26.03.2019. 2. Bild: Mit Karin Neumann (Beltretter) am 01.09.2019 in Burg auf Fehmarn zur NDR-Livesendung "11 Jahre FBQ-Staatsvertrag". 3. Bild unten links: Mit Sandra Redmann und Malte Siegert bei unserer Veranstaltung "SOS" für Bad Schwartau". 4. Bild: Das Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung mit den Verkehrs- und Haushaltsexperten der SPD-Fraktion in Berlin (Fotos: Büro Hagedorn).
Mai 2020 erzielen Kommunen Vergleich: Sundtunnel gehört zur Hinterlandanbindung
Mit dem Urteil in Leipzig geht schon das dritte Gerichtsverfahren im Jahr 2020 zu Ende, das die Fehmarnbeltquerung betrifft. Bereits im April 2018 hatten die Kommunen Bad Schwartau, Scharbeutz und Großenbrode vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt und im Mai 2020 einen Vergleich mit der Landesregierung und dem Vorhabenträger Femern A/S geschlossen: Eine Abwicklung von Güterzug-Verkehr durch den Fehmarnbelttunnel ist bis zum Ausbau der Schienenhinterlandanbindung samt aller Erschütterungs- und Lärmschutzmaßnahmen ausgeschlossen – das ist immerhin ein weitreichender Erfolg. Denn dadurch, dass jetzt (mit Beschluss des Bundestages!) der Bau des Sundtunnels offiziell zum Teil der Hinterlandanbindung wurde, dürfen dann – logischerweise – auch nach diesem Vergleich erst die ersten Güterzüge durch den Fehmarnbelttunnel rollen, wenn auch der Sundtunnel samt seiner Anbindung fertig gebaut ist.
Fehmarn klagt erfolgreich: Land muss Kosten für zusätzlichen Brandschutz tragen
Außerdem hat am 14. September 2020 auch das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein sein Urteil zur kommunalen Verfassungsbeschwerde der Stadt Fehmarn verkündet. Diese hatte gegen die am 1. März 2019 in Kraft getretene Regelung zur Übertragung des Brandschutzes und der damit verbundenen Kosten im deutschen Teil des geplanten Fehmarnbelttunnels geklagt. Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Stadt Fehmarn und eine schallende Ohrfeige für die Jamaika-Landesregierung in Kiel.
Das Verfassungsgericht beurteilte das Vorgehen der Landesregierung als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Fehmarn und fordert das Konnexitätsprinzip ein: „Die Stadt muss durch die neu zugewiesenen Aufgaben im Bereich des abwehrenden Brandschutzes erhebliche finanzielle Mittel aufwenden, etwa für die erforderliche Verstärkung der Freiwilligen Feuerwehr durch eine hauptamtliche Wachabteilung mit Berufsfeuerwehrleuten. Hierzu hätte das Land allerdings die finanzielle Mehrbelastung berücksichtigen und auf gesetzlicher Grundlage einen vollständigen Kostenausgleich vorsehen müssen“ (Zitat aus dem Urteil). Damit ist klar: Die Landesregierung muss per Gesetz die 100-prozentige Übernahme aller Kosten auch für die vermutlich notwendige Bereitstellung einer Berufsfeuerwehr finanzieren. Das Urteil ist unanfechtbar...
(Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020)
Lärmschutz: Fehlende Troglösung für Bad Schwartau enttäuscht
232 Mio. Euro für übergesetzlichen Lärmschutz für Ostholstein – aber: fehlende Troglösung für Bad Schwartau enttäuscht!
Am 02. Juli 2020 hat der Deutsche Bundestag gut 232 Mio. Euro für übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen entlang der Hinterlandanbindung durch unsere hochsensible Gesundheits- und Tourismusregion in Ostholstein beschlossen – das ist einerseits ein sehr positives Signal, aber trotzdem nur ca. halb so viel Geld für übergesetzlichen Lärmschutz, wie im Forderungskatalog des Dialogforums im September 2019 einstimmig nach jahrelanger Arbeit beschlossen worden war. Ich bin enttäuscht, weil der Bundestag damit – auf Druck des Bundesverkehrsministeriums und im Einvernehmen mit der Landesregierung in Schleswig-Holstein – weniger Mut zu Gunsten der Betroffenen gezeigt hat, als er im Januar 2016 beim Beschluss zu übergesetzlichem Lärmschutz an der Rheintaltrasse in Baden-Württemberg unter Beweis stellte, als die „Blaupause“ für den jetzigen Beschluss geliefert wurde: Damit ist dieser Beschluss einerseits vor allem Erfolg für den Kreisnorden und andererseits Niederlage gerade für Bad Schwartau und Sierksdorf.
Insbesondere für Sierksdorf und Bad Schwartau enthält der Bundestagsbeschluss „bittere Pillen“, die aus meiner Sicht unvertretbar sind. Der Antrag des Dialogforums forderte für die Gemeinde Sierksdorf ursprünglich 24 Mio. Euro für übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen, wovon nur „bis zu 1 Mio. Euro“ vom Bund beschlossen wurden. (Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020)
Ich persönlich habe zur Abstimmung im Bundestag (gemäß § 31 der Geschäftsordnung GO) erklärt, dass der Kreis Ostholstein und das Land Schleswig-Holstein mit ihrem Handeln weder für mehr Akzeptanz für dieses Bauvorhaben bei den Menschen der Region sorgen, noch die Sensibilität dieser Natur- und Tourismusregion berücksichtigen. In der Folge werden unnütze Klagen und Gerichtsverfahren geführt werden müssen.
Hinterlandanbindung Sundtunnel: 5 Millionen Euro für Lärmschutz
Für den Kreisnorden – insbesondere für Fehmarn und Großenbrode – ist der Beschluss des Bundestages ein großer Erfolg, da der geplante Sundtunnel (mit Erhalt des „Kleiderbügels“) mit diesem Beschluss zum Bestandteil der Hinterlandanbindung wird und zusätzlich fünf Millionen Euro für den Lärmschutz an den Tunnelzugängen bewilligt wurden. Vergessen wir nicht: Das CSU-Verkehrsministerium drängte bereits im Frühjahr 2019 (mit der ausdrücklichen Unterstützung des CDU-Kollegen Gädechens!) diesen Bundestagsbeschluss im Sommer, aber spätestens zum Herbst 2019 zu verabschieden, als die Entscheidung für einen Sundtunnel noch gar nicht gefällt war. Diese Entscheidung fiel erst im Februar 2020. Und noch im November 2019 sprach sich CDU-Kollege Ingo Gädechens öffentlich in den hiesigen Medien für eine gigantische neue Sundbrücke anstatt eines Sundtunnels und den Abriss des „Kleiderbügels“ aus. Damit wären die lärmenden XXL-Güterzüge künftig über eine neue Sundbrücke gedonnert, die 40 m höher als die Köhlbrand-Brücke in Hamburg geworden wäre und den Güterzug-Lärm im ganzen Kreisnorden verteilt hätte. Ein Alptraum für die Region!
Deshalb war es ein riesiger Erfolg für das Dialogforum FBQ, als das Verkehrsministerium und die Deutsche Bahn sich am 03. März 2020 das Votum der Region und der Kommunen vor Ort zu eigen gemacht haben und per Pressemitteilung gemeinsam mit Deutscher Bahn und dem Land Schleswig-Holstein bekanntgaben, dass der Fehmarnsund durch einen Absenktunnel bei gleichzeitigem Erhalt der bestehenden Fehmarnsundbrücke für die langsamen Verkehre gequert werden soll. Für die Menschen im Norden Ostholsteins sind dies gute Nachrichten, denn der Absenktunnel kann als einzige Variante den Lärm der XXL-Güterzüge „schlucken“, die Lebensqualität am Sund schützen und das Landschaftsbild erhalten. Hier hat erneut der Bundesrechnungshof (BRH) mit seinen kritischen Berichten seit Frühjahr 2016 geholfen, die im Hebst 2019 und im April 2020 durch weitere kritische BRH-Berichte fortgesetzt wurden: U.a. belegte er zu den Instandhaltungsmaßnahmen der Deutschen Bahn der letzten 10 bis 15 Jahre, dass man diese eindeutig als glatte „Arbeitsverweigerung“ bezeichnen müsse, da von den 2016 versprochenen über zehn Millionen Euro an Sanierungsmaßnahmen allein von 2017 bis 2020 bis Ende 2019 tatsächlich erst 380.000 Euro (!) investiert worden waren. (Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020)
Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbelt-Querung zeigt bereits 2009 im Berliner Regierungsviertel Flagge (Foto: Büro Hagedorn).
Bundestagsbeschluss von 2016 Grundlage für übergesetzlichen Lärmschutz
Der einstimmige Beschluss des Bundestages vom 28. Januar 2016 heißt „Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“ (Drucksache 18/7365) und wurde im Herbst 2015 auf meinem PC in Kasseedorf von mir geschrieben – damals in meiner Funktion als Berichterstatterin für Verkehr im Haushaltsausschuss, der diesen Antrag einstimmig dem Bundestag zur Zustimmung empfahl – und schon damals gegen den erbitterten Widerstand des Verkehrsministeriums.
Ohne diesen Bundestagsbeschluss aus 2016 hätte es heute keine Rechtsgrundlage gegeben, um überhaupt einen einzigen Cent für übergesetzlichen Lärmschutz für Ostholstein beschließen zu können. Dieser Antrag hätte allerdings einen weitaus mutigeren Beschluss für die Menschen in der Region ermöglicht. Denn er legt fest, dass – im Einzelfall durch Beschluss des Deutschen Bundestages – Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus an Schienengütertrassen finanziert werden kann, wenn diese Teil der Korridore des europäischen TEN-Verkehrs-Kernnetzes sind und dort eine Bürgerbeteiligung in Form von Dialogforen stattgefunden hat – ohne, dass der nach Bundeshaushaltsordnung (BHO) eigentlich erforderliche Kosten-Nutzen-Faktor (NKV) von mindestens 1 gelten muss.
Was heißt das? Für Infrastrukturprojekte dieser Größenordnung wird ein Nutzen-Kosten-Verhältnis berechnet, der das Verhältnis zwischen dem Nutzen für die Gesellschaft im Verhältnis zu den staatlichen Kosten beschreiben soll – dieses darf nach der BHO nicht unter 1 fallen. (Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020)
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Bettina Hagedorn freut sich über den Variantenentscheid zur Sundquerung: Ein Erfolg für das Dialogforum!
03.03.2020
Verkehrsministerium und Bahn folgen dem Votum der Region und planen einen Absenktunnel durch den Fehmarnsund.
In einer Presseerklärung haben die Deutsche Bahn, das Bundesverkehrsministerium und das Land Schleswig-Holstein am 03. März 2020 bekannt gegeben, dass der Fehmarnsund durch einen Absenktunnel bei gleichzeitigem Erhalt der bestehenden Fehmarnsundbrücke für die langsamen Verkehre gequert werden soll.
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Bettina Hagedorn: Volle Unterstützung für die Forderung der Region nach einem Absenktunnel durch den Sund mit Erhalt der Sundbrücke!
20.12.2019
Der Runde Tisch Fehmarnsundquerung hat sich am 18. Dezember 2019 einstimmig für einen Absenktunnel als neue Querungsvariante durch den Fehmarnsund ausgesprochen. Die bestehende Sundbrücke soll dabei für die langsamen Verkehre erhalten bleiben. Bettina Hagedorn, Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, erklärt dazu:
Von links: Kirsten Lühmann, Minister Benny Engelbrecht, Bettina Hagedorn, Mathias Stein (Foto: Büro Hagedorn)
DK-Verkehrsminister Benny Engelbrecht sagt zu, Blockade zum Öko-Betrieb der Fähren zu überdenken
26.11.2019
Am 25. November 2019 kam der dänische Transportminister Benny Engelbrecht mit dem dänischen Botschafter Friis Arne Petersen und einer 10-köpfigen Delegation in den Deutschen Bundestag nach Berlin, um sich mit Bundestagsabgeordneten zu verkehrspolitischen Themen auszutauschen – dabei ging es natürlich maßgeblich um die Planungen zur Festen Fehmarn-Beltquerung. Bettina Hagedorn, Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, traf sich mit ihm...
Das Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung mit den Verkehrs- und Haushaltsexperten der SPD-Fraktion in Berlin (Foto: Büro Hagedorn).
Berlin: FBQ-Dialogforum beantragt übergesetzlichen Lärmschutz
12.09.2019
Am Donnerstag, 12. September 2019 traf sich das Dialogforum Fehmarnbeltquerung (FBQ) im Bundestag mit den wichtigsten Verkehrs- und Haushaltspolitikern von SPD und CDU/CSU. Das war der Anfang eines ernsthaften Austausches als Grundlage für Verhandlungen für übergesetzlichen Lärmschutz an der geplanten Gütertrasse in Ostholstein. Trotz großer Ankündigung fehlten Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann und sein Berliner Verkehrsministerium insgesamt.
"Zur Sache": Zweistündige Diskussionssendung der NDR 1 Welle Nord zum aktuellen Stand der Fehmarnbeltquerung
01.09.2019
Am Sonntag, 01.09.2019, war ich zu Gast auf dem Burger Marktplatz, wo die "NDR 1 Welle Nord" mit seinem Übertragungswagen vor Ort war, um von dort in der zweistündigen Sendung "Zur Sache" ab 18 Uhr über den aktuellen Stand der Fehmarnbeltquerung zu diskutieren. Bereits ab 16 Uhr war ich mit dem Ortsverein der SPD Fehmarn mit einem Infostand anwesend, um die Fragen der interessierten Bürgerinnen und Bürger zu beantworten. (Mit der SPD Fehmarn auf dem Burger Marktplatz, Foto: Manuel Büchner / Fehmarnsches Tageblatt)
In der Sendung diskutierte ich mit Beltretterin Karin Neumann, Landrat Reinhard Sager, SPD-Bürgermeister Jörg Weber, Regionalmanager Jürgen Zuch, Hansebelt-Initiativkreis-Vorstand Bernd Jorkisch sowie Mirko Schönfeldt von Baltic Facility Solutions.
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Hagedorn fordert übergesetzlichen Lärmschutz in ganz Ostholstein
12.07.2019
Am 25. Juni 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr einen Bericht zu den Ergebnissen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Kostenentwicklung bei der Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung an den Verkehrsausschuss des Bundestages geschickt. Darin heißt es wörtlich im Fazit: „Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesetzlicher Aspekte können die zusätzlichen Forderungen der Region nicht zur Umsetzung empfohlen werden. Die Empfehlung lautet daher, die zuvor beschriebene Vorzugsvariante der DB Netz AG für die weiteren Planungen zu Grunde zu legen.“
Deutsche Bahn verliert bei Info-Veranstaltungen in Bad Schwartau und Stormarn jede Glaubwürdigkeit
08.05.2019
In den Lübecker Nachrichten vom 07.05.2019 habe ich mich zu dem Verhalten der Deutschen Bahn bei den "Info-Veranstaltungen" zur Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung geäußert. Neben dem erwähnten Zeitungsartikel sind hier drei weitere Presseauszüge zu finden. Davon beziehen sich zwei auf den Besuch von Vertretern der Deutschen Bahn im Verkehrausschuss des Kreises Stormarn vom 25. April 2019. Diskutiert werden sollte in diesem Zusammentreffen über die Auswirkungen des zunehmenden (FBQ-)Schienenverkehrs auf Stormarn. Der dritte Artikel berichtet von der Info-Veranstaltung der Deutschen Bahn in Bad Schwartau vom 30. April 2019.
Solidarität mit Bad Schwartau
Mit dem haushaltspolitischen Sprecher der SPD, Johannes Kahrs (l.) und dem Bad Schwartauer Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann (Foto: Büro Hagedorn)
Bettina Hagedorn organisiert Solidarität mit Bad Schwartau in Berlin!
11.04.2019
Am 11. April 2019 kam Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann gemeinsam mit zwei Mitarbeitern seines Bauamtes nach Berlin und traf sich zu Gesprächen mit Bettina Hagedorn, die als SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein seit über sechs Jahren die Arbeit des Dialogforums in Ostholstein eng begleitet und an dessen Erfolg für übergesetzlichen Lärmschutz entlang der geplanten Güterschwerverkehrstrasse in Ostholstein intensiv mitarbeitet. Nachdem der Chef des Dialogforums Christoph Jessen am Vortag völlig überraschend und werbewirksam den ‚Forderungskatalog aus Ostholstein‘ zusammen mit FDP-Verkehrsminister Bernd Buchholz an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Enak Ferlemann übergeben hatte – und zwar ausgerechnet in der Dänischen Botschaft in Berlin – hätte dieses Treffen mit dem Bürgermeister Bad Schwartaus zeitlich nicht besser verabredet werden können.
Ministerium drängt mit unnötiger Frist
Auf der Veranstaltung "SOS für Bad Schwartau – In Solidarität für übergesetzlichen Lärmschutz" am 26. März: Bad Schwartaus Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann, Mathias Stein, Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, Bettina Hagedorn, Sandra Redmann, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, und Malte Siegert, Leiter „Umweltpolitik“ beim NABU und Fehmarnbeltexperte (Foto: Büro Hagedorn).
Bundesverkehrsministerium treibt Bad Schwartau in die Enge!
11.04.2019
Der CDU-Staatssekretär im Berliner Verkehrsministerium Enak Ferlemann ließ bereits am 14. Februar beim Besuch des Dialogforums in Berlin verlauten, dass er den Ostholsteiner Kommunen eine Frist bis Ostern setze, um ihren Forderungskatalog auf zusätzlichen Lärmschutz bei ihm einzureichen. Schon damals stellte die SPD-Abgeordnete aus Ostholstein Bettina Hagedorn – Urheberin und Autorin des so genannten TEN-Trassen-Antrages, den der Bundestag im Januar 2016 für die Finanzierung von zusätzlichem Lärmschutz an Güterschwerverkehrstrassen einstimmig beschlossen hat, und die für die Zuleitung dieses Antrages an den Haushaltsausschuss des Bundestages zuständig ist – klar, dass es für diese Frist keinen Grund gebe, da der Bundestag ohnehin erst in der zweiten Jahreshälfte entscheiden könne. Ohne jede Begründung legte CDU-Staatssekretär Ferlemann dann allerdings letzte Woche sogar öffentlich die Frist auf den 12. April vor, was auch die SPD-Landtagsabgeordnete Sandra Redmann aus Bad Schwartau auf den Plan ruft.
"S.O.S für Bad Schwartau" und mehr Lärmschutz
Mehr als 150 Interessierte diskutierten auf Einladung von Bettina Hagedorn über Fehmarnbeltquerung und Hinterlandanbindung: auf dem Podium mit (von links) Dr. Uwe Brinkmann, Mathias Stein, Sandra Redmann und Malte Siegert (Foto: Büro Hagedorn).
Riesiges Interesse an zusätzlichem Lärmschutz für Bad Schwartau!
26.03.2019
Die Mensa der Elisabeth-Selbert-Gemeinschaftsschule in Bad Schwartau „platzte aus allen Nähten“ als am 26.03.2019 mehr als 150 Gäste der Einladung zu der SPD-Veranstaltung „S.O.S FÜR BAD SCHWARTAU – In Solidarität für übergesetzlichen Lärmschutz“ folgten. Eingeladen hatte Bettina Hagedorn gemeinsam mit ihrem Bundestagskollegen aus dem Verkehrsausschuss Mathias Stein und der Landtagsabgeordneten Sandra Redmann. Auf dem Podium Rede und Antwort standen außerdem der Bürgermeister der Stadt Bad Schwartau, Dr. Uwe Brinkmann, und Malte Siegert, Leiter „Umweltpolitik“ beim NABU e.V. und Fehmarnbeltexperte. Das während der Veranstaltung von Bettina Hagedorn vorgestellte "Faktenpapier" finden Sie hier: FAKTENCHECK
Lärmschutz und Finanzierungsmodell
Das Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung fordert übergesetzlichen Lärmschutz (Foto: Büro Hagedorn).
Projektbeirat in Berlin zum Gespräch mit dem Verkehrs- und Finanzministerium
14.02.2019
Am Donnerstag, den 14. Februar 2019, kam der Projektbeirat des Dialogforums Feste Fehmarnbeltquerung mit 20 Personen zu Gesprächen nach Berlin, um den aktuellen Sachstand des mit den betroffenen Kommunen ausgehandelten Forderungspapiers zum übergesetzlichen Lärmschutz an der Hinterlandanbindung der geplanten Beltquerung vorzustellen und für die Übernahme dessen Mehrkosten durch den Deutschen Bundestag zu werben. Bettina Hagedorn – als Staatssekretärin für Haushalt und Europa im Finanzministerium zuständig für die Beratung des Antrages im Haushaltsausschuss – traf sich zum wiederholten Mal mit den Mitgliedern des Projektbeirates zum Gespräch im Bundestag:
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Fehmarnbelt-Tunnel: Gericht der Europäischen Union annulliert das Finanzierungsmodell
13.12.2018
Die dänische Finanz-Kalkulation für den Belttunnel steht nun auf ganz wackeligen Beinen: Das heutige Gerichtsurteil hat – auf Betreiben der Fährbetreiber „Scandlines“ und „Stena“ – das Finanzierungsmodell der FFBQ, konkret die staatlichen Garantien Dänemarks, annulliert! Geklagt haben die Fährgesellschaften wegen Wettbewerbsverzerrung bei dem Einsatz europäischer Fördermittel.
Das heutige Urteil des EuG hat die Wucht, die dänische Gesamtfinanzierung der Beltquerung, die bislang mit 1,5 Mrd. Euro EU-Förderung kalkuliert ist, zum Einsturz zu bringen.
Fehmarnbelttunnel und Hinterlandanbindung
Foto: studio kohlmeier berlin
Kostenexplosion um den
Faktor 3: Der Bundesrechnungshof rechnet mit 4 Mrd. Euro für die Hinterlandanbindung!
30.11.2018
Als Tagesordnungspunkt 18 stand am 30. November 2018 bereits zum zweiten Mal im Jahr 2018 die „Feste Verbindung über den Fehmarnbelt mit Hinterlandanbindung und Fehmarnsundquerung“ auf der Tagesordnung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages. Gegenstand der Debatte war der 4-seitige Bericht des Verkehrsministeriums vom 18. Oktober, den der Bundesrechnungshof in seiner Bewertung erneut als vollkommen unzureichend massiv kritisiert und insbesondere bemängelt, dass das Verkehrsministerium zum wiederholten Male (Zitat) „die bisherigen Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses nicht vollständig umgesetzt hat.“. Die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein, Bettina Hagedorn, hat an der Sitzung des Ausschusses ... teilgenommen und kommentiert:
Aktionsbündnis gegen die FFBQ mit (von links) Mathias Stein, MdB, Malte Siegert, NABU, Karin Neumann und Hendrick Kerlen (Foto: Büro Hagedorn)
Kieler Jamaika-Initiative PRO Planungsbeschleunigung des Belttunnels bleibt unberücksichtigt!
07.11.2018
Der auf Initiative der schleswig-holsteinischen 'Jamaika'-Landesregierung im Bundesrat beschlossene Antrag, die Fehmarnbeltquerung als eigenständiges Projekt in das sogenannte „Planungsbeschleunigungsgesetz“ mit aufzunehmen, wurde im Verkehrsausschuss des Bundestages heute abgelehnt. Um zu erörtern, welche Auswirkungen das neue Gesetz, das am 8. November vom Bundestag beschlossen werden wird, dennoch auf den möglichen Bau der Festen Fehmarnbeltquerung hat, trafen sich am heutigen Mittwoch, den 07. November 2018, die SPD-Bundestagsabgeordnete für Ostholstein, Bettina Hagedorn, und der für die SPD im Verkehrsausschuss für das Planungsbeschleunigungsgesetz zuständige Kieler Bundestagsabgeordnete Mathias Stein mit Hendrik Kerlen (Aktionsbündnis gegen die FFBQ), Malte Siegert (NABU) und Karin Neumann (Beltretter) in Berlin. Bettina Hagedorn und Mathias Stein kommentieren: