Feste Fehmarnbeltquerung

Foto: Büro Hagedorn 

Hinterlandanbindung Thema auf dem SPD-Kreisparteitag in Neustadt 

Auf dem SPD-Kreisparteitag in Neustadt am 24. Juni 2023 gab es inhaltliche und lebendige Antragsberatungen zu den Themen Hinterlandanbindung und Bäderbahn. Wir stehen und bleiben an der Seite der Region!

 Die Ampel hält Wort: Haushaltsausschuss unterstützt Sierksdorf und beschließt als „Akzeptanzlösung“ 9,9 Mio. Euro für übergesetzlichen Lärmschutz– „Billigvariante“ der Bahn wird abgelehnt! 

 Die Ampel- Haushälter (v.l.n.r.): Bruno Hönel (Bündnis 90/Die Grünen), Frank Schaeffler(FDP) und Metin Hakverdi (SPD) 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung am 21. Juni unter TOP 17 einen für die Gemeinde Sierksdorf enorm wichtigen Beschluss gefasst und – entgegen dem Votum der Deutschen Bahn – 9,9 Mio. Euro für Mehrkosten für übergesetzlichen Lärmschutz an der Güterschwerverkehrstrasse in Sierksdorf bewilligt. Damit hat der Haushaltsausschuss auf Initiative von SPD, Grünen und FDP die am 24. Mai einstimmig von der Gemeindevertretung Sierksdorf beschlossene „Variante 3“ als neue „Akzeptanzlösung“ bewilligt, und gleichzeitig die von der Bahn favorisierte 2,6-Mio.-Euro- „Variante 2“ für das Planfeststellungsverfahren ebenso deutlich abgelehnt. 

 

Bettina Hagedorn: „Am 29. März 2023 hatte der Haushaltsausschuss der Deutschen Bahn den Auftrag erteilt, gemeinsam mit der Gemeinde Sierksdorf noch im April eine neue ‚Akzeptanzlösung‘ für übergesetzlichem Lärmschutz zum Wohle der Gemeinde Sierksdorf im Umfang von maximal 23,9 Mio. Euro auszuhandeln, da die ursprünglich auf Vorschlag der DB vom Deutschen Bundestag im Juli 2020 beschlossene Tieferlegung der Bahntrasse von 10,5 m Grundwasserschichten gefährden und 66 Mio. Euro Mehrkosten verursachen würde. Obwohl der Haushaltsausschuss jetzt also 1 : 1 dem Votum der Gemeinde Sierksdorf gefolgt ist und für die favorisierte „Variante 3“ Mehrkosten von 9,9 Mio. Euro für mehr Lärmschutz beschlossen hat, ‚spart‘ die DB in Wahrheit über 55 Mio. Euro dadurch, dass das Gleis in diesem Streckenabschnitt nun nicht tiefer gelegt wird. Insofern hat die Gemeinde Sierksdorf sich einstimmig am 24. Mai sehr pragmatisch für eine Lösung entscheiden, die den Anwohnern bestmöglichen Lärmschutz garantiert und die es darum auch verdient hat, vom Haushaltsausschuss unterstützt zu werden. Fassungslos hat uns Abgeordnete der ‚Ampel‘ gemacht, dass die Deutsche Bahn allen Ernstes eine, ‚Billiglösung‘ für 2,6 Mio. Euro im Haushaltsausschuss herbeiführen wollte, die zu 100 Prozent den einstimmigen Gemeindevertreterbeschluss missachtet hätte – so darf man nicht mit ehrenamtlich Engagierten umgehen, die sich seit 12 Jahren im Dialogforum konstruktiv für die Interessen der Menschen in der Region einsetzen! Insofern war es folgerichtig, dass die ‚Ampel‘-Haushälter heute den Vorschlag der Deutschen Bahn rigoros abgelehnt haben.“ 

 

Hinweis: Im Beschluss des Haushaltsausschusses ist 1 : 1 aus dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. Mai übernommen, dass (Zitat) „sollte sich im Planfeststellungsverfahren eine Realisierbarkeit der Variante 3 als nicht durchsetzbar erweisen, zumindest die Variante 2 zur Umsetzung gelangen soll“. 

 

Hagedorn: „Mit dem heutigen Beschluss unterstreicht der Haushaltsausschuss, dass uns der übergesetzliche Lärmschutz und vor allem die Akzeptanz vor Ort im Dialog mit der Gemeinde Sierksdorf wichtige Anliegen sind, wenn es um ein so umstrittenes Infrastruktur-Großprojekt wie den Neubau einer Güterschwerverkehrstrasse geht. Wir wollen, dass es ‚belohnt‘ wird, wenn man sich - wie die Sierksdorfer Kommunalpolitiker – seit über zehn Jahren ehrenamtlich und konstruktiv im Dialogforum im Sinne der Bedürfnisse der Menschen in vor Ort eingesetzt hat! Im Haushaltsausschuss haben wir mit SPD, Grünen und FDP heute bewiesen, dass uns die Glaubwürdigkeit von Zusagen zum Lärmschutz in der Region wichtiger ist als offenbar der Deutschen Bahn, woraus die hoffentlich für ihren Auftritt vor Ort lernt - große Schienenprojekte können erfolgreich nur im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen umgesetzt werden und nicht gegen sie! Dies sollte die Deutsche Bahn künftig bedenken, dass sie Vertrauen verliert, wenn sie die betroffenen Menschen in der Region übergeht. Durch ein solches Vorgehen werden unnötigerweise Klageverfahren provoziert, anstatt Planungsbeschleunigung zu erreichen.“ 

Hagedorn widerspricht Verkehrsminister Madsen: über „Plan B“ bei der Sundquerung zu sprechen ist nicht „fatal“, sondern überfällig!

(Foto: studio kohlmeier berlin)


Wie den Medien zu entnehmen war, ist Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen als Gast auf dem Jahresempfang des Unternehmensverbandes (UV) Ostholstein-Plön in Lensahn aufgetreten und hat dort verkündet, dass es angeblich „fatal“ sei „von Plan B zu sprechen“ für den Fall, dass der Sundtunnel zum Zeitpunkt der Eröffnung des dänischen Belttunnels 2029 noch nicht fertig sei. Mit der Landesregierung in Kiel unterstützt er offenbar, dass für diesen Fall die
Sundbrücke, die gerade von der Deutschen Bahn für über 40 Mio. Euro grundinstand gesetzt wird, nur dafür elektrifiziert wird, damit die dänischen Güterzüge dann ohne jeden Lärmschutz über diese völlig ungeeignete Brücke von Kopenhagen nach Hamburg fahren können. Die SPD Bundestagsabgeordnete für Ostholstein Bettina Hagedorn widerspricht ihm vehement:

„Tatsächlich fatal ist vor allem, dass Verkehrsminister Madsen weiterhin öffentlich den Anschein erwecken möchte, dass die Fehmarnsundbrücke ohne jeden Lärmschutz angeblich problemlos für Güterverkehrszüge aus Skandinavien ab 2029 genutzt werden könnte. Herr Madsen müsste wissen, dass ein Gutachten der Deutschen Bahn bereits 2012 ergeben hat, dass die bestehende Sundbrücke unter gar keinen Umständen statisch in der Lage wäre, das Gewicht der XXL-Güterzüge zu tragen, die Skandinavien nach Europa einsetzen will. Es ist überfällig, dass er der dänischen Regierung endlich ‚reinen Wein‘ einschenkt angesichts der Tatsache, dass die Güterzüge aus und nach Skandinavien auch künftig über Jütland gelenkt werden müssen, bis auf deutscher Seite der Sundtunnel in Betrieb gehen kann. Es wäre unverantwortlich, wenn die über 40 Mio. Euro, mit denen die Deutsche Bahn aktuell jahrelang die Sundbrücke grundinstand setzt, damit die unter Denkmalschutz stehende Brücke in künftigen Jahrzehnten für Fahrräder, Mofas, Trecker und Fußgänger auch weiterhin solide genutzt werden kann, für die Nutzung von skandinavischen Güterzügen ab 2029 erneut kaputtgefahren wird. Die aktuellen Pläne der Bahn und des Landes, diese Brücke dann „vorübergehend“ zu elektrifizieren, um sie „vorübergehend“ nach der Eröffnung der dänischen Beltquerung für die XXL-Güterzüge zu nutzen bis der Sundtunnel dann später betriebs-bereit wäre, sind nicht nur angesichts des Statik-Gutachtens der DB von 2012 vollkommen absurd. Derartige Pläne sind sowohl ökologisch wie auch finanziell absolut unverantwortlich. Herr Madsen muss endlich nicht nur der dänischen Regierung keine ‚Märchen‘ mehr erzählen, sondern vor allem seiner Verantwortung als Mitglied der Kieler Regierung gegenüber den Menschen in der Region gerecht werden. Seit 12 Jahren engagieren sich im Dialogforum alle Bürgermeister*innen für mehr Lärmschutz entlang der Trasse, in einem Gerichtsvergleich hat die Deutsche Bahn den Kommunen zusichern müssen, dass kein Güterzug über die Hinterlandanbindung fährt, solange der übergesetzliche Lärmschutz nicht überall zu 100 Prozent baulich umgesetzt ist. Und da betreibt dieser Verkehrsminister in geheimen Planungszirkeln in Kiel mit der Deutschen Bahn hinter dem Rücken der Ostholsteiner eine Parallelplanung, die mit der Elektrifizierung der Sundbrücke und der Bäderbahn ermöglichen soll, dass die Güterzüge ab 2029 ohne jeden Lärmschutz durch unsere Region rasen – es ist eine absolute Unverschämtheit! Ich erwarte von Minister Madsen, dass er endlich die Interessen der Menschen in unserer Region ernst nimmt und ehrlich vertritt!“

Ganz besonders unverfroren empfindet Bettina Hagedorn die Tatsache, dass Minister Madsen am 8. März nicht nur Verkehrsminister Wissing mit der Bitte angeschrieben hat, dass der Bund künftig durch die Übernahme der Sonderbaulast für die Sundbrücke auch nach der Eröffnung der Beltquerung sämtliche finanziellen Lasten für dieses Bauwerk übernehmen soll, sondern am 28. März auch Bettina Hagedorn schriftlich aufgefordert hat, dieses Ansinnen im Verkehrsministerium in Berlin aktiv zu unterstützen. Bereits zwei Tage später antwortete Bettina Hagedorn unmissverständlich: 

„Selbstverständlich unterstütze ich dieses Anliegen nicht – auch der damalige Verkehrsminister Bernd Buchholz hat den Vorgänger CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer bereits mit diesem Anliegen angeschrieben und hatte natürlich null Erfolg, denn jede Rechtsgrundlage fehlt. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie statt-dessen den Kreis Ostholstein entlastet und künftig die Baulast und finanzielle Verantwortung für die Brücke selbst trägt ebenso wie für den Regionalverkehr auf der Bäderbahntrasse, die dafür auch nicht elektrifiziert werden muss. Zur Trasse der Hinterlandanbindung zählt übrigens – seit dem Bundestagsbeschluss zu Übergesetzlichem Lärmschutz vom 2. Juli 2020 – ausdrücklich auch der Sundtunnel mit seiner Lärmschutzwirkung für die Bevölkerung in dieser sensiblen Region. Insofern müssen alle Anstrengungen darauf ausgerichtet sein, diesen Sundtunnel schnellstmöglich fertig zu stellen, weil vorher keine XXL-Güterzüge von Skandinavien über den Belt nach Hamburg gelangen können, sondern dann weiter die Jütland-Route nutzen müssten. Herr Madsen – keine weitere Augenwischerei: es ist JETZT an der Zeit, endlich Plan B auf den Tisch zu legen und die Dänen darüber ehrlich und transparent zu informieren!“

Die Ampel hält Wort: Haushaltsausschuss beschließt finanziellen Spielraum für übergesetzlichen Lärmschutz für Sierksdorf – Verhandlungen mit der Bahn noch vor Ostern! 

Foto: Mit den "Ampel-Haushältern" Bruno Hönel, Frank Schäffler und Metin Hakverdi (Büro Hagedorn) 

 

29.03.2023 


Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 29. März unter TOP 25 erneut über die Trasse der Hinterlandanbindung bei Sierksdorf beraten und zusätzlichen finanziellen Spielraum beschlossen. Der Zweck: Damit die Deutsche Bahn noch im April gemeinsam mit der Gemeinde Sierksdorf eine neue Akzeptanzlösung mit übergesetzlichem Lärmschutz zum Wohle der Gemeinde Sierksdorf aushandeln und vereinbaren kann. 

Hintergrund ist, dass die im Juli 2020 vom Deutschen Bundestag auf Vorschlag der Deutschen Bahn beschlossene 10,5 Meter tiefer zu legende Bahntrasse nur für über 66 Millionen Euro umgesetzt werden könnte und wegen des Grundwasseranschnitts ökologisch nicht vertretbar wäre. Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und Stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschusses freut sich, das die zuständigen Haushaltsausschuss-Mitglieder der Ampel-Fraktionen im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium beschlossen haben, im Sinne des Bundestagsbeschlusses zu Übergesetzlichem Lärmschutz vom 1. Juli 2020 der Bahn erneut den Auftrag zu geben, eine Einigung zu einer neuen Akzeptanzlösung für die Menschen in Sierksdorf zu finden und noch im April zu vereinbaren.

Hagedorn: „Die neue Akzeptanzlösung soll mit der Gemeinde

Sierksdorf noch im April von der Deutschen Bahn ausgearbeitet

werden, damit die Gemeindevertretung noch vor der Kommunalwahl am 14. Mai über diese neue Variante mit übergesetzlichem Lärmschutz einen Beschluss fassen kann. Die neue Akzeptanzlösung gibt der Bahn mit knapp 24 Mio. Euro einen finanziellen Spielraum für die neue Lösung, der fast das Doppelte der von ihr eigentlich favorisierten ‚billigsten‘ Variante ausmacht. Damit unterstreicht der Haushaltsausschuss, dass es ‚belohnt‘ wird, wenn man sich – wie die Sierksdorfer Kommunalpolitiker – seit über zehn Jahren ehrenamtlich und konstruktiv im Dialogforum im Sinne der Bedürfnisse der Menschen in Sierksdorf eingesetzt hat!“

Im Juli 2020 hatte der Deutsche Bundestag gut 232 Mio. Euro für den übergesetzlichen Lärmschutz an der Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung beschlossen, wobei der Beschluss auf Vorschlag der Deutschen Bahn konkrete bauliche Maßnahmen aufgelistet hatte. Jetzt berichtete die Deutsche Bahn dem Bundestag, dass sie abweichend von diesem Beschluss ‚preiswertere‘ Bauvarianten in Sierksdorf bevorzuge, die eine deutliche Höherlegung der Bahntrasse um über 3 Meter bedeuteten, was natürlich den Lärmschutz vor ganz neue Herausforderungen stellt.


Der für den Verkehrsetat zuständige Haushälter der SPD, Metin Hakverdi erläutert: „Wir haben als Deutscher Bundestag Mittel für

übergesetzlichen Lärmschutz in Sierksdorf bereitgestellt und wollen

nun Wort halten. Damit im Dialog mit den Menschen vor Ort eine für alle akzeptable Lösung gefunden werden kann, sind wir nun im

Haushaltsausschuss aktiv geworden.“

„Die Maßgabe des Haushaltsausschusses ist ein gutes Beispiel dafür, wie man einen Ausgleich zwischen den Belangen der Bürger vor Ort und der Finanzierbarkeit großer Infrastrukturprojekte schaffen kann Es zeige sich immer wieder, dass große Schienenprojekte nur zusammen mit den betroffenen Kommunen umgesetzt werden könnten, niemals gegen sie.", unterstreicht der zuständige FDP-Haushälter Frank Schäffler.

Und der Lübecker Bruno Hönel (Bündnis 90/Grüne) ergänzt: „Mit dem heutigen Beschluss machen wir deutlich, dass uns der übergesetzliche Lärmschutz wichtig ist. Zentral ist dabei die Akzeptanz vor Ort. Im Dialog mit der Gemeinde Sierksdorf ist die Deutsche Bahn AG deshalb nun aufgefordert, kurzfristig eine gute Lösung zu erarbeiten, für die wir bis zu 23,9 Mio. Euro bereitstellen; also bis zu 11,2 Mio. Euro mehr als in der Vorzugsvariante.“


"Nun kann eine gute, einvernehmliche Lösung für Sierksdorf gefunden werden", fasst Bettina Hagedorn das Ergebnis der guten Zusammenarbeit der Ampel-Koalition im Haushaltsausschuss zusammen.

Fehmarnbelt: Hinterlandanbindung ist am 15. März Thema im Haushaltsausschuss in Berlin

Der Ausschuss beschäftigt sich am 15. März mit Abweichungen vom übergesetzlichen Lärmschutz im Bereich Sierksdorf

Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und Stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestages, bereitet sich darauf vor, dass auf der kommenden Sitzung des Haushaltsausschusses am 15. März 2023 unter TOP 15 ein Bericht der Deutschen Bahn zum Ausbau der Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung FFBQ auf der Tagesordnung steht. Grund dafür ist, dass das Bundesverkehrsministerium den Ausschuss darüber unterrichten muss, dass laut Ergebnis der Vorplanung zur Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hamburg – Lübeck – Puttgarden mit Blick auf den Bundestagsbeschluss vom 2. Juli 2020 zur Genehmigung von gut 232 Millionen Euro für den übergesetzlichen Lärmschutz an der Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung mindestens im Bereich Sierksdorf dieser Beschluss nicht eingehalten werden kann. Damals hatte der Deutsche Bundestag explizit 1 Mio. Euro für die vorgeschlagene „Akzeptanzlösung“ mit einer Vertiefung der Schienentrassen von bis zu 10,5 Metern – anstatt der von der DB vorgeschlagenen 8 Meter – beschlossen.
 
Bettina Hagedorn: „Für die kommunalen Verantwortlichen in Sierksdorf, für die Bürgerinitiativen und das Dialogforum sind die Informationen aus dem Bericht der Deutschen Bahn an den Haushaltsausschuss keine Überraschung, da die DB in der Region bereits vor Weihnachten darauf verwiesen hat, dass aufgrund von ‚vertieften Baugrunduntersuchungen in 2021 und 2022‘ eine Umsetzung der vom Bundestag am 2. Juli 2020 beschlossen ‚Akzeptanzlösung‘ mit einer Vertiefung der Trasse im Bereich Sierksdorf um 2,5 Meter auf bis zu 10,5 Meter nicht umgesetzt werden könne, da dort in tieferen Bauschichten ‚gespanntes Grundwasser‘ identifiziert worden sei, das geschützt werden solle. Die in dem Bericht favorisierte ‚Lösung‘ der DB, der der Haushaltsausschuss nun zustimmen soll, sieht nicht nur den kompletten Verzicht auf die vom Dialogforum 2019 geforderte und vom Bundestag beschlossene übergesetzliche Lärmschutzmaßnahme im Bereich Sierksdorf mit einer Vertiefung der Trasse um 2,50 Meter vor, sondern sogar eine Erhöhung (!) des Bahndamms um 2,80 Meter. Dabei wird dem Anliegen der Gemeinde Sierksdorf – bei dem es sowohl um übergesetzlichen Lärmschutz wie auch um Aspekte des Landschaftsschutzes ging – natürlich in keiner Weise Rechnung getragen. Angeblich soll der Lärmschutz – laut DB – natürlich dennoch ‚gesichert‘ sein (wie es das Gesetz ja auch vorschreibt). Da der Bundestag allerdings ‚übergesetzlichen Lärmschutz‘ für Sierksdorf bewilligt hatte, bin ich gespannt auf die konkreten Vorschläge der Bahn im Haushaltsausschuss durch welche Lärmschutzwände in welcher Länge und Höhe das abgesichert werden soll. Klar ist: Bei einem um fast 3 Meter höheren Verlauf des Bahndamms wird der Lärm – insbesondere beim vorherrschenden Westwind – sich relativ ungebremst auf die ganze Strand-Region ausbreiten können.

Zur Sprache werde ich in der Sitzung mit Sicherheit auch weitere kritische Aspekte zu möglichen ‚Abweichungen‘ vom Bundestagsbeschluss vom 2. Juli 2020 bringen, denn auf der Tagesordnung steht ja insgesamt die ‚Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hamburg – Lübeck – Puttgarden‘ und wir lieben im Haushaltsausschuss keine ‚Salami-Taktik‘:
Wie ist der Stand zur geplanten Vertiefung in Bad Schwartau von 3,20 Meter, für die der Bundestag 50 Mio. Euro ‚on Top‘ bewilligt hatte? Und wie kann es sein, dass die DB und der Verkehrsminister in Schleswig-Holstein seit Wochen öffentlich behaupten, dass die Hinterlandanbindung mit Autobahn und Gleisen ‚übergangsweise samt Elektrifizierung‘ über die Sundbrücke geführt werden solle, ‚falls der Sundtunnel 2029 nicht fertig würde‘. Fakt ist, dass eine solche unnötige Doppelplanung finanziell, volkswirtschaftlich und ökologisch komplett irrsinnig und auch in keiner Weise durch den Staatsvertrag gedeckt ist. Fakt ist auch, dass ein Statik-Gutachten der DB 2012 zweifelsfrei ergeben hat, dass die XXL-Güterzüge unter keinen Umständen die Sundbrücke – die gerade für 40 Mio. Euro instandgesetzt wird – queren dürfen. Nur aus diesem Grund wird ja überhaupt der Sundtunnel geplant und gebaut. Die schweren Güterzüge aus und nach Skandinavien dürfen also erst durch den Belttunnel geleitet werden, wenn der Sundtunnel auf deutscher Seite in Betrieb genommen werden kann. Andernfalls würde nicht nur die frisch renovierte Sundbrücke Schaden nehmen, sondern vor allem die Versprechen an Einheimische wie Touristen zum Lärmschutz am Sund wie Seifenblasen zerplatzen. 

Ich bin sicher, dass auch der Bundesrechnungshof, der in jeder Haushaltsausschusssitzung aufmerksamer Zuhörer und Kommentator ist, sich für dieses Thema brennend interessieren wird.“

.

Gespräch mit Bahn-Vorstand wegen geplanter Hinterlandanbindung auf Fehmarn 

Foto: Büro Hagedorn / Büro Sönke Rix

Es war ein interessanter Gedankenaustausch am Montag, 27. Februar 2023, mit DB-Chef Richard Lutz. Manuela Herbort und Ute Plambeck waren für die Deutsche Bahn ebenfalls dabei. Und selbstverständlich habe ich die vollkommen verrückte Planung der Hinterlandanbindung auf Fehmarn kritisiert und in Frage gestellt, denn für sie will man ernsthaft die Sundbrücke „als Übergangslösung“ bis 2029 elektrifizieren und mit Schienen- und Autobahnzuwegungen belasten, obwohl das alles, sobald der Sundtunnel irgendwann fertig ist, zurückgebaut werden muss. Das ist eine skandalöse Verschwendung von Steuergeldern und eine unnötige Vernichtung von Naturressourcen. Wie denken die Menschen in der Region darüber?

Alle Klagen im November 2020 abgewiesen

Foto: studio kohlmeier berlin

Das Urteil von Leipzig und der Bundestagsbeschluss zum übergesetzlichen Lärmschutz

Ich bin seit über 20 Jahren Gegnerin einer Festen Fehmarnbeltquerung und bleibe dieses auch weiterhin. Ich habe 2009 im Bundestag aus tiefster Überzeugung mit „nein“ zum Staatsvertrag mit Dänemark gestimmt und schon damals dieses Votum ausführlich damit begründet, dass die Ostsee gefährdet, unsere Lebensqualität in Ostholstein bedroht wird, dass die FBQ nicht den verkehrspolitischen (und klimapolitischen) Zielen Europas dient, angesichts der prognostizierten Verkehrszahlen überflüssig ist wie ein „Kropf“ und zweistellige Milliardensummen ohne jeden volkswirtschaftlichen Sinn verschlingen soll. 

11 Jahre hat Femern A/S gebraucht, um nach Unterzeichnung des FBQ-Staatsvertrages 2008 im Jahr 2019 einen Planfeststellungsbeschluss für den Belttunnel zu erreichen. 11 Jahre hat Femern A/S fehlerhafte Pläne vorgelegt sowie über die Köpfe der Betroffenen hinweg geplant und musste die Pläne für den Tunnelbau aufgrund grober Planungsfehler und zahlreicher Einwendungen mehrfach abändern. Der Planfeststellungsbeschluss wurde sodann auch – angesichts der schlampigen Planung des dänischen Vorhabenträgers wenig verwunderlich – von diversen Parteien vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beklagt. Die Stadt Fehmarn, das "Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung", der Umweltverband NABU und mehrere betroffene Fährunternehmen hatten sich jahrelang akribisch auf diese Verhandlung vorbereitet.

Am 3. November 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil im Verfahren über die Feste Fehmarnbeltquerung verkündet. Unfassbar, dass ausnahmslos alle Klagen vom Gericht abgewiesen wurden! Die Entscheidung und Urteilsbegründung der Richter in Leipzig habe ich in meinem Berliner Büro im Internet live verfolgt und die Argumente der Richter haben mich teils sprachlos gemacht. (Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020)

Kommunen erzielen Vergleich

1. Bild oben links: Bei der Bürgerdiskussion "SOS für Bad Schwartau" zum übergesetzlichen Lärmschutz am 26.03.2019. 2. Bild: Mit Karin Neumann (Beltretter) am 01.09.2019 in Burg auf Fehmarn zur NDR-Livesendung "11 Jahre FBQ-Staatsvertrag". 3. Bild unten links: Mit Sandra Redmann und Malte Siegert bei unserer Veranstaltung "SOS" für Bad Schwartau". 4. Bild: Das Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung mit den Verkehrs- und Haushaltsexperten der SPD-Fraktion in Berlin (Fotos: Büro Hagedorn). 

Mai 2020 erzielen Kommunen Vergleich: Sundtunnel gehört zur Hinterlandanbindung

Mit dem Urteil in Leipzig geht schon das dritte Gerichtsverfahren im Jahr 2020 zu Ende, das die Fehmarnbeltquerung betrifft. Bereits im April 2018 hatten die Kommunen Bad Schwartau, Scharbeutz und Großenbrode vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt und im Mai 2020 einen Vergleich mit der Landesregierung und dem Vorhabenträger Femern A/S geschlossen: Eine Abwicklung von Güterzug-Verkehr durch den Fehmarnbelttunnel ist bis zum Ausbau der Schienenhinterlandanbindung samt aller Erschütterungs- und Lärmschutzmaßnahmen ausgeschlossen – das ist immerhin ein weitreichender Erfolg. Denn dadurch, dass jetzt (mit Beschluss des Bundestages!) der Bau des Sundtunnels offiziell zum Teil der Hinterlandanbindung wurde, dürfen dann – logischerweise – auch nach diesem Vergleich erst die ersten Güterzüge durch den Fehmarnbelttunnel rollen, wenn auch der Sundtunnel samt seiner Anbindung fertig gebaut ist.

Fehmarn klagt erfolgreich: Land muss Kosten für zusätzlichen Brandschutz tragen

Außerdem hat am 14. September 2020 auch das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein sein Urteil zur kommunalen Verfassungsbeschwerde der Stadt Fehmarn verkündet. Diese hatte gegen die am 1. März 2019 in Kraft getretene Regelung zur Übertragung des Brandschutzes und der damit verbundenen Kosten im deutschen Teil des geplanten Fehmarnbelttunnels geklagt. Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Stadt Fehmarn und eine schallende Ohrfeige für die Jamaika-Landesregierung in Kiel. 

Das Verfassungsgericht beurteilte das Vorgehen der Landesregierung als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Fehmarn und fordert das Konnexitätsprinzip ein: „Die Stadt muss durch die neu zugewiesenen Aufgaben im Bereich des abwehrenden Brandschutzes erhebliche finanzielle Mittel aufwenden, etwa für die erforderliche Verstärkung der Freiwilligen Feuerwehr durch eine hauptamtliche Wachabteilung mit Berufsfeuerwehrleuten. Hierzu hätte das Land allerdings die finanzielle Mehrbelastung berücksichtigen und auf gesetzlicher Grundlage einen vollständigen Kostenausgleich vorsehen müssen“ (Zitat aus dem Urteil). Damit ist klar: Die Landesregierung muss per Gesetz die 100-prozentige Übernahme aller Kosten auch für die vermutlich notwendige Bereitstellung einer Berufsfeuerwehr finanzieren. Das Urteil ist unanfechtbar...
(Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020) 

Lärmschutz: Fehlende Troglösung für Bad Schwartau enttäuscht

232 Mio. Euro für übergesetzlichen Lärmschutz für Ostholstein – aber: fehlende Troglösung für Bad Schwartau enttäuscht!
Am 02. Juli 2020 hat der Deutsche Bundestag gut 232 Mio. Euro für übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen entlang der Hinterlandanbindung durch unsere hochsensible Gesundheits- und Tourismusregion in Ostholstein beschlossen – das ist einerseits ein sehr positives Signal, aber trotzdem nur ca. halb so viel Geld für übergesetzlichen Lärmschutz, wie im Forderungskatalog des Dialogforums im September 2019 einstimmig nach jahrelanger Arbeit beschlossen worden war. Ich bin enttäuscht, weil der Bundestag damit – auf Druck des Bundesverkehrsministeriums und im Einvernehmen mit der Landesregierung in Schleswig-Holstein – weniger Mut zu Gunsten der Betroffenen gezeigt hat, als er im Januar 2016 beim Beschluss zu übergesetzlichem Lärmschutz an der Rheintaltrasse in Baden-Württemberg unter Beweis stellte, als die „Blaupause“ für den jetzigen Beschluss geliefert wurde: Damit ist dieser Beschluss einerseits vor allem Erfolg für den Kreisnorden und andererseits Niederlage gerade für Bad Schwartau und Sierksdorf.

Insbesondere für Sierksdorf und Bad Schwartau enthält der Bundestagsbeschluss „bittere Pillen“, die aus meiner Sicht unvertretbar sind. Der Antrag des Dialogforums forderte für die Gemeinde Sierksdorf ursprünglich 24 Mio. Euro für übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen, wovon nur „bis zu 1 Mio. Euro“ vom Bund beschlossen wurden. (Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020) 
Ich persönlich habe zur Abstimmung im Bundestag (gemäß § 31 der Geschäftsordnung GO) erklärt, dass der Kreis Ostholstein und das Land Schleswig-Holstein mit ihrem Handeln weder für mehr Akzeptanz für dieses Bauvorhaben bei den Menschen der Region sorgen, noch die Sensibilität dieser Natur- und Tourismusregion berücksichtigen. In der Folge werden unnütze Klagen und Gerichtsverfahren geführt werden müssen.

Hinterlandanbindung Sundtunnel: 5 Millionen Euro für Lärmschutz

Für den Kreisnorden – insbesondere für Fehmarn und Großenbrode – ist der Beschluss des Bundestages ein großer Erfolg, da der geplante Sundtunnel (mit Erhalt des „Kleiderbügels“) mit diesem Beschluss zum Bestandteil der Hinterlandanbindung wird und zusätzlich fünf Millionen Euro für den Lärmschutz an den Tunnelzugängen bewilligt wurden. Vergessen wir nicht: Das CSU-Verkehrsministerium drängte bereits im Frühjahr 2019 (mit der ausdrücklichen Unterstützung des CDU-Kollegen Gädechens!) diesen Bundestagsbeschluss im Sommer, aber spätestens zum Herbst 2019 zu verabschieden, als die Entscheidung für einen Sundtunnel noch gar nicht gefällt war. Diese Entscheidung fiel erst im Februar 2020. Und noch im November 2019 sprach sich CDU-Kollege Ingo Gädechens öffentlich in den hiesigen Medien für eine gigantische neue Sundbrücke anstatt eines Sundtunnels und den Abriss des „Kleiderbügels“ aus. Damit wären die lärmenden XXL-Güterzüge künftig über eine neue Sundbrücke gedonnert, die 40 m höher als die Köhlbrand-Brücke in Hamburg geworden wäre und den Güterzug-Lärm im ganzen Kreisnorden verteilt hätte. Ein Alptraum für die Region!

Deshalb war es ein riesiger Erfolg für das Dialogforum FBQ, als das Verkehrsministerium und die Deutsche Bahn sich am 03. März 2020 das Votum der Region und der Kommunen vor Ort zu eigen gemacht haben und per Pressemitteilung gemeinsam mit Deutscher Bahn und dem Land Schleswig-Holstein bekanntgaben, dass der Fehmarnsund durch einen Absenktunnel bei gleichzeitigem Erhalt der bestehenden Fehmarnsundbrücke für die langsamen Verkehre gequert werden soll. Für die Menschen im Norden Ostholsteins sind dies gute Nachrichten, denn der Absenktunnel kann als einzige Variante den Lärm der XXL-Güterzüge „schlucken“, die Lebensqualität am Sund schützen und das Landschaftsbild erhalten. Hier hat erneut der Bundesrechnungshof (BRH) mit seinen kritischen Berichten seit Frühjahr 2016 geholfen, die im Hebst 2019 und im April 2020 durch weitere kritische BRH-Berichte fortgesetzt wurden: U.a. belegte er zu den Instandhaltungsmaßnahmen der Deutschen Bahn der letzten 10 bis 15 Jahre, dass man diese eindeutig als glatte „Arbeitsverweigerung“ bezeichnen müsse, da von den 2016 versprochenen über zehn Millionen Euro an Sanierungsmaßnahmen allein von 2017 bis 2020 bis Ende 2019 tatsächlich erst 380.000 Euro (!) investiert worden waren. (Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020) 

Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbelt-Querung zeigt bereits 2009 im Berliner Regierungsviertel Flagge (Foto: Büro Hagedorn).

Bundestagsbeschluss von 2016 Grundlage für übergesetzlichen Lärmschutz

Der einstimmige Beschluss des Bundestages vom 28. Januar 2016 heißt „Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“ (Drucksache 18/7365) und wurde im Herbst 2015 auf meinem PC in Kasseedorf von mir geschrieben – damals in meiner Funktion als Berichterstatterin für Verkehr im Haushaltsausschuss, der diesen Antrag einstimmig dem Bundestag zur Zustimmung empfahl – und schon damals gegen den erbitterten Widerstand des Verkehrsministeriums. 

Ohne diesen Bundestagsbeschluss aus 2016 hätte es heute keine Rechtsgrundlage gegeben, um überhaupt einen einzigen Cent für übergesetzlichen Lärmschutz für Ostholstein beschließen zu können. Dieser Antrag hätte allerdings einen weitaus mutigeren Beschluss für die Menschen in der Region ermöglicht. Denn er legt fest, dass – im Einzelfall durch Beschluss des Deutschen Bundestages – Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus an Schienengütertrassen finanziert werden kann, wenn diese Teil der Korridore des europäischen TEN-Verkehrs-Kernnetzes sind und dort eine Bürgerbeteiligung in Form von Dialogforen stattgefunden hat – ohne, dass der nach Bundeshaushaltsordnung (BHO) eigentlich erforderliche Kosten-Nutzen-Faktor (NKV) von mindestens 1 gelten muss. 

Was heißt das? Für Infrastrukturprojekte dieser Größenordnung wird ein Nutzen-Kosten-Verhältnis berechnet, der das Verhältnis zwischen dem Nutzen für die Gesellschaft im Verhältnis zu den staatlichen Kosten beschreiben soll – dieses darf nach der BHO nicht unter 1 fallen. (Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020) 

Foto: Büro Hagedorn 

Bettina Hagedorn freut sich über den Variantenentscheid zur Sundquerung: Ein Erfolg für das Dialogforum!

03.03.2020


Verkehrsministerium und Bahn folgen dem Votum der Region und planen einen Absenktunnel durch den Fehmarnsund.

In einer Presseerklärung haben die Deutsche Bahn, das Bundesverkehrsministerium und das Land Schleswig-Holstein am 03. März 2020 bekannt gegeben, dass der Fehmarnsund durch einen Absenktunnel bei gleichzeitigem Erhalt der bestehenden Fehmarnsundbrücke für die langsamen Verkehre gequert werden soll.

Foto: studio kohlmeier berlin

Bettina Hagedorn: Volle Unterstützung für die Forderung der Region nach einem Absenktunnel durch den Sund mit Erhalt der Sundbrücke! 

20.12.2019

Der Runde Tisch Fehmarnsundquerung hat sich am 18. Dezember 2019 einstimmig für einen Absenktunnel als neue Querungsvariante durch den Fehmarnsund ausgesprochen. Die bestehende Sundbrücke soll dabei für die langsamen Verkehre erhalten bleiben. Bettina Hagedorn, Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, erklärt dazu: 

Von links: Kirsten Lühmann, Minister Benny Engelbrecht, Bettina Hagedorn, Mathias Stein (Foto: Büro Hagedorn)

DK-Verkehrsminister Benny Engelbrecht sagt zu, Blockade zum Öko-Betrieb der Fähren zu überdenken

26.11.2019


Am 25. November 2019 kam der dänische Transportminister Benny Engelbrecht mit dem dänischen Botschafter Friis Arne Petersen und einer 10-köpfigen Delegation in den Deutschen Bundestag nach Berlin, um sich mit Bundestagsabgeordneten zu verkehrspolitischen Themen auszutauschen – dabei ging es natürlich maßgeblich um die Planungen zur Festen Fehmarn-Beltquerung. Bettina Hagedorn, Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, traf sich mit ihm...

Das Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung mit den Verkehrs- und Haushaltsexperten der SPD-Fraktion in Berlin (Foto: Büro Hagedorn). 

Berlin: FBQ-Dialogforum beantragt übergesetzlichen Lärmschutz

12.09.2019


Am Donnerstag, 12. September 2019 traf sich das Dialogforum Fehmarnbeltquerung (FBQ) im Bundestag mit den wichtigsten Verkehrs- und Haushaltspolitikern von SPD und CDU/CSU. Das war der Anfang eines ernsthaften Austausches als Grundlage für Verhandlungen für übergesetzlichen Lärmschutz an der geplanten Gütertrasse in Ostholstein. Trotz großer Ankündigung fehlten Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann und sein Berliner Verkehrsministerium insgesamt.


"Zur Sache": Zweistündige Diskussionssendung der NDR 1 Welle Nord zum aktuellen Stand der Fehmarnbeltquerung

01.09.2019


Am Sonntag, 01.09.2019, war ich zu Gast auf dem Burger Marktplatz, wo die "NDR 1 Welle Nord" mit seinem Übertragungswagen vor Ort war, um von dort in der zweistündigen Sendung "Zur Sache" ab 18 Uhr über den aktuellen Stand der Fehmarnbeltquerung zu diskutieren. Bereits ab 16 Uhr war ich mit dem Ortsverein der SPD Fehmarn mit einem Infostand anwesend, um die Fragen der interessierten Bürgerinnen und Bürger zu beantworten. (Mit der SPD Fehmarn auf dem Burger Marktplatz, Foto: Manuel Büchner / Fehmarnsches Tageblatt) 


In der Sendung diskutierte ich mit Beltretterin Karin Neumann, Landrat Reinhard Sager, SPD-Bürgermeister Jörg Weber, Regionalmanager Jürgen Zuch, Hansebelt-Initiativkreis-Vorstand Bernd Jorkisch sowie Mirko Schönfeldt von Baltic Facility Solutions.

Die Sendung können Sie hier in voller Länge nachhören!

 Foto: studio kohlmeier berlin 

Hagedorn fordert übergesetzlichen Lärmschutz in ganz Ostholstein

12.07.2019


Am 25. Juni 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr einen Bericht zu den Ergebnissen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Kostenentwicklung bei der Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung an den Verkehrsausschuss des Bundestages geschickt. Darin heißt es wörtlich im Fazit: „Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesetzlicher Aspekte können die zusätzlichen Forderungen der Region nicht zur Umsetzung empfohlen werden. Die Empfehlung lautet daher, die zuvor beschriebene Vorzugsvariante der DB Netz AG für die weiteren Planungen zu Grunde zu legen.“

Deutsche Bahn verliert bei Info-Veranstaltungen in Bad Schwartau und Stormarn jede Glaubwürdigkeit

08.05.2019


In den Lübecker Nachrichten vom 07.05.2019 habe ich mich zu dem Verhalten der Deutschen Bahn bei den "Info-Veranstaltungen" zur Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung geäußert. Neben dem erwähnten Zeitungsartikel sind hier drei weitere Presseauszüge zu finden. Davon beziehen sich zwei auf den Besuch von Vertretern der Deutschen Bahn im Verkehrausschuss des Kreises Stormarn vom 25. April 2019. Diskutiert werden sollte in diesem Zusammentreffen über die Auswirkungen des zunehmenden (FBQ-)Schienenverkehrs auf Stormarn. Der dritte Artikel berichtet von der Info-Veranstaltung der Deutschen Bahn in Bad Schwartau vom 30. April 2019.

Solidarität mit Bad Schwartau

Mit dem haushaltspolitischen Sprecher der SPD, Johannes Kahrs (l.) und dem Bad Schwartauer Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann (Foto: Büro Hagedorn) 

Bettina Hagedorn organisiert Solidarität mit Bad Schwartau in Berlin!

11.04.2019


Am 11. April 2019 kam Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann gemeinsam mit zwei Mitarbeitern seines Bauamtes nach Berlin und traf sich zu Gesprächen mit Bettina Hagedorn, die als SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein seit über sechs Jahren die Arbeit des Dialogforums in Ostholstein eng begleitet und an dessen Erfolg für übergesetzlichen Lärmschutz entlang der geplanten Güterschwerverkehrstrasse in Ostholstein intensiv mitarbeitet. Nachdem der Chef des Dialogforums Christoph Jessen am Vortag völlig überraschend und werbewirksam den ‚Forderungskatalog aus Ostholstein‘ zusammen mit FDP-Verkehrsminister Bernd Buchholz an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Enak Ferlemann übergeben hatte – und zwar ausgerechnet in der Dänischen Botschaft in Berlin – hätte dieses Treffen mit dem Bürgermeister Bad Schwartaus zeitlich nicht besser verabredet werden können. 

Ministerium drängt mit unnötiger Frist

Auf der Veranstaltung "SOS für Bad Schwartau In Solidarität für übergesetzlichen Lärmschutz" am 26. März: Bad Schwartaus Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann, Mathias Stein, Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, Bettina Hagedorn, Sandra Redmann, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, und Malte Siegert, Leiter „Umweltpolitik“ beim NABU und Fehmarnbeltexperte (Foto: Büro Hagedorn). 

Bundesverkehrsministerium treibt Bad Schwartau in die Enge!

11.04.2019


Der CDU-Staatssekretär im Berliner Verkehrsministerium Enak Ferlemann ließ bereits am 14. Februar beim Besuch des Dialogforums in Berlin verlauten, dass er den Ostholsteiner Kommunen eine Frist bis Ostern setze, um ihren Forderungskatalog auf zusätzlichen Lärmschutz bei ihm einzureichen. Schon damals stellte die SPD-Abgeordnete aus Ostholstein Bettina Hagedorn – Urheberin und Autorin des so genannten TEN-Trassen-Antrages, den der Bundestag im Januar 2016 für die Finanzierung von zusätzlichem Lärmschutz an Güterschwerverkehrstrassen einstimmig beschlossen hat, und die für die Zuleitung dieses Antrages an den Haushaltsausschuss des Bundestages zuständig ist – klar, dass es für diese Frist keinen Grund gebe, da der Bundestag ohnehin erst in der zweiten Jahreshälfte entscheiden könne. Ohne jede Begründung legte CDU-Staatssekretär Ferlemann dann allerdings letzte Woche sogar öffentlich die Frist auf den 12. April vor, was auch die SPD-Landtagsabgeordnete Sandra Redmann aus Bad Schwartau auf den Plan ruft. 

"S.O.S für Bad Schwartau" und mehr Lärmschutz

Mehr als 150 Interessierte diskutierten auf Einladung von Bettina Hagedorn über Fehmarnbeltquerung und Hinterlandanbindung:  auf dem Podium mit (von links) Dr. Uwe Brinkmann, Mathias Stein, Sandra Redmann und Malte Siegert (Foto: Büro Hagedorn). 

Riesiges Interesse an zusätzlichem Lärmschutz für Bad Schwartau!

26.03.2019


Die Mensa der Elisabeth-Selbert-Gemeinschaftsschule in Bad Schwartau „platzte aus allen Nähten“ als am 26.03.2019 mehr als 150 Gäste der Einladung zu der SPD-Veranstaltung „S.O.S FÜR BAD SCHWARTAU – In Solidarität für übergesetzlichen Lärmschutz“ folgten. Eingeladen hatte Bettina Hagedorn gemeinsam mit ihrem Bundestagskollegen aus dem Verkehrsausschuss Mathias Stein und der Landtagsabgeordneten Sandra Redmann. Auf dem Podium Rede und Antwort standen außerdem der Bürgermeister der Stadt Bad Schwartau, Dr. Uwe Brinkmann, und Malte Siegert, Leiter „Umweltpolitik“ beim NABU e.V. und Fehmarnbeltexperte. Das während der Veranstaltung von Bettina Hagedorn vorgestellte "Faktenpapier" finden Sie hier: FAKTENCHECK

Lärmschutz und Finanzierungsmodell

Das Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung fordert übergesetzlichen Lärmschutz (Foto: Büro Hagedorn).

Projektbeirat in Berlin zum Gespräch mit dem Verkehrs- und Finanzministerium

14.02.2019


Am Donnerstag, den 14. Februar 2019, kam der Projektbeirat des Dialogforums Feste Fehmarnbeltquerung mit 20 Personen zu Gesprächen nach Berlin, um den aktuellen Sachstand des mit den betroffenen Kommunen ausgehandelten Forderungspapiers zum übergesetzlichen Lärmschutz an der Hinterlandanbindung der geplanten Beltquerung vorzustellen und für die Übernahme dessen Mehrkosten durch den Deutschen Bundestag zu werben. Bettina Hagedorn – als Staatssekretärin für Haushalt und Europa im Finanzministerium zuständig für die Beratung des Antrages im Haushaltsausschuss – traf sich zum wiederholten Mal mit den Mitgliedern des Projektbeirates zum Gespräch im Bundestag:

 Foto: Büro Hagedorn

Fehmarnbelt-Tunnel: Gericht der Europäischen Union annulliert das Finanzierungsmodell

13.12.2018


Die dänische Finanz-Kalkulation für den Belttunnel steht nun auf ganz wackeligen Beinen: Das heutige Gerichtsurteil hat – auf Betreiben der Fährbetreiber „Scandlines“ und „Stena“ –  das Finanzierungsmodell der FFBQ, konkret die staatlichen Garantien Dänemarks, annulliert! Geklagt haben die Fährgesellschaften wegen Wettbewerbsverzerrung bei dem Einsatz europäischer Fördermittel.


Das heutige Urteil des EuG hat die Wucht, die dänische Gesamtfinanzierung der Beltquerung, die bislang mit 1,5 Mrd. Euro EU-Förderung kalkuliert ist, zum Einsturz zu bringen. 

Fehmarnbelttunnel und Hinterlandanbindung

 Foto: studio kohlmeier berlin 

Kostenexplosion um den 
Faktor 3: Der  Bundesrechnungshof rechnet mit 4 Mrd. Euro für die Hinterlandanbindung!

30.11.2018

 

Als Tagesordnungspunkt 18 stand am 30. November 2018 bereits zum zweiten Mal im Jahr 2018 die „Feste Verbindung über den Fehmarnbelt mit Hinterlandanbindung und Fehmarnsundquerung“ auf der Tagesordnung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages. Gegenstand der Debatte war der 4-seitige Bericht des Verkehrsministeriums vom 18. Oktober, den der Bundesrechnungshof in seiner Bewertung erneut als vollkommen unzureichend massiv kritisiert und insbesondere bemängelt, dass das Verkehrsministerium zum wiederholten Male (Zitat) „die bisherigen Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses nicht vollständig umgesetzt hat.“. Die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein, Bettina Hagedorn, hat an der Sitzung des Ausschusses ... teilgenommen und kommentiert: 

 Aktionsbündnis gegen die FFBQ mit (von links) Mathias Stein, MdB, Malte Siegert, NABU, Karin Neumann und Hendrick Kerlen (Foto: Büro Hagedorn) 

Kieler Jamaika-Initiative PRO Planungsbeschleunigung des Belttunnels bleibt unberücksichtigt!

07.11.2018


Der auf Initiative der schleswig-holsteinischen 'Jamaika'-Landesregierung im Bundesrat beschlossene Antrag, die Fehmarnbeltquerung als eigenständiges Projekt in das sogenannte „Planungsbeschleunigungsgesetz“ mit aufzunehmen, wurde im Verkehrsausschuss des Bundestages heute abgelehnt. Um zu erörtern, welche Auswirkungen das neue Gesetz, das am 8. November vom Bundestag beschlossen werden wird, dennoch auf den möglichen Bau der Festen Fehmarnbeltquerung hat, trafen sich am heutigen Mittwoch, den 07. November 2018, die SPD-Bundestagsabgeordnete für Ostholstein, Bettina Hagedorn, und der für die SPD im Verkehrsausschuss für das Planungsbeschleunigungsgesetz zuständige Kieler Bundestagsabgeordnete Mathias Stein mit Hendrik Kerlen (Aktionsbündnis gegen die FFBQ), Malte Siegert (NABU) und Karin Neumann (Beltretter) in Berlin. Bettina Hagedorn und Mathias Stein kommentieren: