Feste Fehmarnbeltquerung
30.09.2024
Hagedorn: Instandsetzung der Sundbrücke wird bis 2028 91 Mio. Euro kosten – Elektrifizierung weiterhin ‚verrückt‘!
(Foto: studio kohlmeier berlin)
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Deutschen Bundestags hat am 27. September 2024 zum fünften Mal innerhalb eines Jahres einen kritischen Beschluss zu den Berichten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Bundesrechnungshofes (BRH) zur Planung der Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung und speziell zur geplanten Elektrifizierung der Sundbrücke gefasst und einen erneuten Bericht zum 13. Dezember 2024 angefordert. Der Bundesrechnungshof hatte am 11. Juni mit einem 23 Seiten umfassenden Bericht bereits den Haushaltsausschuss zu diesem Thema umfassend informiert, so dass die Problematik auch am 16. Oktober im Beisein von Verkehrsminister Wissing mit Sicherheit eine Rolle spielen wird, der dann mit seinem Gesamtetat im Haushaltsausschuss Rede und Antwort stehen wird.
Hagedorn: „Der Bundesrechnungshof hat mit seinen Berichten seit 2016 kontinuierlich darauf hingewiesen, dass die Deutsche Bahn vertraglich seit der Eröffnung 1963 für eine ständige Instandhaltungspflicht der Brücke gemeinsam mit dem LBV des Landes verantwortlich ist, was sie nachweislich seit dem Jahr 2000 nur mit geringstem Aufwand betrieben und dadurch die Brücke binnen 15 Jahren in einen gefährdeten Zustand haben verkommen lassen. Nur der Druck des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund dieser Berichte hat – zusammen mit dem Bundestagsbeschluss vom Juli 2020 zum Bau eines Sundtunnels mit übergesetzlichem Lärmschutz und zum Erhalt der Sundbrücke allein für Fußgänger, Radfahrer und Langsamverkehre wie Trecker – dazu geführt, dass die Brücke seit 2021 endlich umfassend Grundinstand gesetzt wird.
Nachdem diese Grundinstandsetzungskosten von der DB zunächst mit 30 Mio. Euro und danach mit 49 Mio. Euro beziffert wurden, haben wir jetzt aufgrund meiner konkreten Nachfragen vom 17. September 2024 folgende Antwort des Ministeriums erhalten (Zitat): ‚Die Gesamtkosten der Instandsetzung betragen nach aktueller Kostenvorschau 91 Mio. Euro und werden zwischen dem LBV und der DB InfraGo sachgerecht (Anm.: also laut Vertrag von 1963) im Verhältnis 64 % : 36 % geteilt.‘ Diese Zahlen beinhalten konkret, dass von 2017 bis 2020 nur insgesamt 4,4, Mio. Euro in die Brückeninstandsetzung investiert wurden, während es von 2021 bis 2024 mit 40,3 Mio. Euro schon fast das Vierfache war und von 2025 bis 2028 zum Abschluss der Arbeiten weitere 46,5 Mio. Euro sein sollen. Mit dieser stolzen Summe von insgesamt 91 Mio. Euro zur Grundinstandsetzung ist einerseits erwiesen, wie katastrophal DB und LBV ihre vertragliche Verpflichtung fast 20 Jahre vernachlässigt haben – weil sie die Sundbrücke ja im Zuge der Beltquerung eigentlich abreißen wollten – und andererseits die gute Nachricht für die Fehmaraner und den gesamten Kreisnorden verknüpft, dass die Fehmarn-Sundbrücke dann ab 2029 eine 130-jährige weitere Lebensdauer von den Experten bescheinigt wird. Insofern sollte die Landesregierung endlich dem Kreis Ostholstein die Übernahme der Baulast der Brücke ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Sundtunnels garantieren, weil der Kreis damit überfordert wäre und es – wie die Landesregierung seit vielen Jahren schon von CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer weiß – keine Rechtsgrundlage für den Bund gibt. Es bleibt aber trotz dieser 91 Mio. Euro dabei, was die Gutachter der DB bereits 2010 und 2012 nachgewiesen haben: Für den Verkehr von Güterzügen, die durch den Belttunnel fahren sollen, ist die Sundbrücke auch danach statisch absolut ungeeignet – mit anderen Worten: Güterzüge aus und nach Dänemark über die Brücke ab 2029 würden den dauerhaften Erfolg der jetzt investierten 91 Mio. Euro massiv gefährden! Gegen diesen Plan der DB der ‚temporären Elektrifizierung‘ für den Güterverkehr mit Skandinavien hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss darum gemeinsam mit dem Bundesrechnungshof seit Jahren mehrfach vehement ausgesprochen. Es wirft viele Fragezeichen auf, warum die Landesregierung in Kiel zu diesen Plänen nie kritisch Stellung genommen hat, sondern im Planfeststellungsbeschluss für Fehmarn sogar unterstützt.“
Im Vorfeld der Beratung hatte Bettina Hagedorn, seit 2002 Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss und Obfrau für die SPD-Bundestagsfraktion dort, sich am 17. September mit einem umfassenden Fragekatalog an das Verkehrsministerium gewandt, der nur wenige Tage später prompt und detailliert beantwortet wurde.
Bettina Hagedorn: „Ich bin positiv überrascht, wie schnell und konkret das Verkehrsministerium mit Volker Wissing meine für den Ausschuss gestellten Fragen beantwortet hat – das habe ich in den Jahren von 2009 bis 2021 unter den drei CSU-Verkehrsministern Ramsauer, Dobrindt und Scheuer so nie erlebt. Aufhorchen lässt die Antwort auf meine Frage, ob in den bereits im Februar 2024 vom Ministerium bezifferten Kosten von 61,6 Mio. Euro für die Kosten der (temporären!) Elektrifizierung der Sundbrücke sowie der (temporären!) landseitigen Anbindung sowohl auf Fehmarn wie auch auf dem Festland auch der danach festgelegte komplette Rückbau enthalten sei (Zitat): ‚Von den 61,6 Mio. Euro entfallen ca. 34,6 Mio. Euro auf die festlandseitige Anbindung (PFA 5.2), etwa 10,5 Mio. Euro auf die Elektrifizierung und Verstärkung der Sundbrücke (PFA 6) und etwa 16,5 Mio. Euro auf die inselseitige Anbindung (PFA 6). Ein EVENTUELLER Rückbau im Zuge der Fehmarnsundquerung ist hierbei NICHT eingerechnet.‘ Dieser simple Satz ist eine ultimative Bedrohung für den Lärmschutz und die Lebensqualität für die Menschen am Sund und im Kreisnorden, er kann die gesamte Arbeit des Dialogforums seit weit über 10 Jahren ad absurdum führen und missachtet den Bundestagsbeschluss vom Juli 2020 zu übergesetzlichem Lärmschutz zu 100 Prozent. Denn auf meine Frage vom 17. September, wie die Deutsche Bahn im Zuge der temporären Elektrifizierung der Sundbrücke den übergesetzlichen Lärmschutz einhalten wolle, antwortet das Verkehrsministerium (Zitat): ‚Aus statischen Gründen ist eine Installation von Lärmschutzwänden auf der Fehmarnsundbrücke nicht möglich. Eine Umsetzung des durch den Bundestagsbeschluss finanzierten Vollschutz ist daher in diesem Bereich nicht möglich. Daher sind im Rahmen der genehmigten Planunterlagen für den Planfeststellungsbeschluss 6 (PFA 6) im Bereich der Ortschaft Fehmarnsund festgesetzte passive Lärmschutzmaßnahmen wie bspw. Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen vorgesehen.‘ Heißt konkret: Güterzüge sollen ohne jeglichen aktiven Lärmschutz über die elektrifizierte Brücke donnern und alle Menschen, die an frischer Luft unterwegs sind oder die Natur, ihre Terrasse oder die nahen Camping-Plätze genießen wollen, ungefiltert erreichen. Das wäre das genaue Gegenteil von dem, wofür das Dialogforum gekämpft und wofür der Deutsche Bundestag 2020 gestimmt hat. Eine Frechheit!“
Doch damit nicht genug: Nachdem das Bundesverkehrsministerium erst im Februar 2024 erstmals (!) einen konkreten Zeitplan für die zehn Planfeststellungsbeschlüsse und Baustarts der Hinterlandanbindung zwischen Lübeck und Puttgarden in einem Bericht transparent gemacht hatte, korrigiert es jetzt sechs Prognosen zu den geplanten Baustarts maßgeblich.
Hagedorn: „Dass der Planfeststellungsbeschluss für den Sundtunnel jetzt Anfang 2026 gefasst und mit dem Bau bereits im 2. Quartal 2026 begonnen werden soll, ist eine um drei Monate optimistischere Prognose als noch im Februar. Wie zuverlässig dieser Zeitplan allerdings angesichts der Mitte September bekannt gewordenen eventuellen ‚Munitionsaltlasten‘ im Sund ist, deren Untersuchung und Bergung man jetzt für 2025 plant – und damit volle fünf (!) Jahre NACH der Festlegung von DB und Verkehrsministerium, an dieser Stelle einen Absenktunnel bauen zu wollen – ist zweifelhaft. In den Abschnitten Lübeck, Schashagen-Damlos, und Heringsdorf-Neukirchen soll der Bau jetzt allerdings 2026 und damit ein Quartal später als noch im Februar prognostiziert beginnen und in Oldenburg ein ganzes Jahr später sowie in Großenbrode sogar 15 Monate später. Mit anderen Worten: ALLE Planfeststellungsbeschlüsse – auch für Sierksdorf/Altenkrempfe und Ratekau/Scharbeutz – sollen noch 2025 gefasst und 2026 soll dann quasi zeitgleich die komplette Strecke gebaut werden. Bad Schwartau bleibt Schlusslicht und Nadelöhr der gesamten Strecke mit dem letzten Planfeststellungsbeschluss 2026 und dem Baubeginn Ende 2026. Es bleibt mir ein Rätsel, wie dieser zweigleisige Schienen-Ausbau auf über 70 km mit unzähligen Brücken und Trögen binnen drei Jahren zu schaffen sein soll, so dass folgerichtig der Rechnungsprüfungsausschuss am 27. September erneut das Verkehrsministerium ‚unter Beachtung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 2020‘ aufgefordert hat (Zitat): ‚[…] umgehend weitere Gespräche gemäß Artikel 22 des Staatsvertrages mit der dänischen Seite zu führen. Dabei hat es eine Übergangslösung für den Fall zu sondieren, dass der Absenktunnel bis zur Eröffnung der Fehmarnbeltquerung nicht in Betrieb genommen werden kann. Die Gespräche sollen darauf abzielen, dass Dänemark ggf. notwendige Übergangslösungen ohne temporäre Elektrifizierung der Fehmarnsundbrücke akzeptiert.‘ Dieser Beschluss wurde übrigens im Rechnungsprüfungsausschuss bei Enthaltung der CDU/CSU gefasst.“
Zum Hintergrund: Der Rechnungsprüfungsausschuss begleitet das Projekt FBQ und Hinterlandanbindung kontinuierlich seit 2009, als der Bundesrechnungshof den Abgeordneten einen sehr kritischen Bericht zum Staatsvertrag und zum geplanten Projekt übersandt hatte mit der Empfehlung, dem Staatsvertrag in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Bettina Hagedorn war damals eine von 13 SPD-Bundestagsabgeordneten, die dem Projekt und dem Staatsvertrag nicht zugestimmt hatte. Seitdem haben sich nahezu alle negativen Prognosen des Bundesrechnungshofes bewahrheitet. Die letzte Kostenprognose für die deutsche Hinterlandanbindung liegt bei 3,9 Mrd. Euro (2009: 840 Mio. Euro), die aber sehr wahrscheinlich allein aufgrund der Baukostensteigerungen massiv steigen wird.
24.04.2024
Lesenswerter Artikel in den Lübecker Nachrichten zu den Plänen der Bahn für Bad Schwartau
(Foto: Screenshot Lübecker Nachrichten)
Am 22. April hat die Deutsche Bahn vor mehr als 500 Interessierten ihre Pläne für die Hinterlandanbindung durch Bad Schwartau vorgestellt. Dabei musste die Bahn unter anderem zugeben, dass laut einem Gutachten im Auftrag der DB für 200 (!) anstatt nur für 20 Gebäude die gerichtlich anerkannten Grenz- und Richtwerte für den Schutz vor Schienenverkehrserschütterungen und sekundärem Luftschall nicht eingehalten werden.
Eine sehr lesenswerte Zusammenfassung der Veranstaltung von Sebastian Prey erschien heute in den Lübecker Nachrichten Bad Schwartau (Titel und S.9) und auch online.
23.04.2024
Hagedorn: 1. Austausch für Fehmarn und Bad Schwartau seit 2020 mit dem Bundesverkehrsministerium in Berlin
SPD-Verkehrshaushälter Metin Hakverdi und Bettina Hagedorn luden die Bürgermeister zum Gespräch ein
Foto: Büro Hagedorn. V.l.n.r.: Benjamin May (Bauamtsleiter Fehmarn), Jörg Weber (Bürgermeister Fehmarn), Dr. Katrin Engeln (Bürgermeisterin Bad Schwartau), Bettina Hagedorn, Bernhard Schmidt (Bauamt Bad Schwartau)
Am 23. April folgten Bad Schwartaus Bürgermeisterin Dr. Katrin Engeln mit Ihrem Fachmann Bernhard Schmidt sowie Fehmarns Bürgermeister Jörg Weber mit seinem Bauamtsleiter Benjamin May der Einladung von Bettina Hagedorn nach Berlin. In einem ersten Austausch der Kommunen mit dem Bundesverkehrsministerium zur Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung seit 2020 wurden dem SPD-Haushälter Metin Hakverdi aus Hamburg, Berichterstatter im Haushaltsausschuss für das Verkehrsministerium, und Bettina Hagedorn als stellvertretende Haushaltsausschussvorsitzende und SPD-Sprecherin im Rechnungsprüfungsausschuss, überdeutlich, dass die katastrophale Kommunikation der Deutschen Bahn in Ostholstein mit den betroffenen Kommunen dem Ministerium als dessen Auftraggeber bislang nicht hinreichend deutlich geworden ist. Insofern beurteilt Bettina Hagedorn dieses Gespräch als einen ersten wichtigen Schritt, wobei allerdings weitere folgen müssen, wenn die Stadt Bad Schwartau nicht auch wegen der Unfähigkeit der Bahn zu Kompromissen dem Beispiel Fehmarns mit einer Klage folgen soll:
Hagedorn: „Bei einem gemeinsamen Mittagessen mit meinen vier Gästen aus Ostholstein habe ich mir zunächst die Schilderungen von Bürgermeisterin Dr. Katrin Engeln und des versierten Fachmanns Bernhard Schmidt über die am Vortag vorgestellten Pläne der Bahn für Bad Schwartau angehört. Mit weit über 500 Zuhörern war die öffentliche Veranstaltung bestens besucht, während die wenigen bunten Power-Point-Präsentationen der Bahn keinen großen Informationswert besaßen. Für Empörung sorgte seitens der Stadt, dass die Bahn erst auf Nachfrage von Bernhard Schmidt bestätigte, dass mit den vorgestellten Plänen trotz 3,20-m-Trog und Lärmschutzwänden von über acht Metern die gerichtlich anerkannten Grenz- und Richtwerte für den Schutz vor Schienenverkehrserschütterungen und sekundärem Luftschall bei 10 x so vielen Wohngebäuden überschritten werden wie 2019 – als Grundlage des Bundestagsbeschlusses von 2020 – prognostiziert war: für 200 (!) anstatt nur für 20 Gebäude können die Werte laut einem Gutachten im Auftrag der Deutschen Bahn nicht (!) eingehalten werden, was dann definitiv eine gesundheitliche Gefährdung für die Betroffenen zur Folge haben kann. Fazit: der von der Bahn 2020 selbst vorgeschlagene 3,20-m-Trog für Bad Schwartau inklusive der 8-m-Lärmschutzwänden ist nicht in der Lage, den Anforderungen des Bundestages nach übergesetzlichem Lärmschutz zu entsprechen und den Interessen der Stadt Bad Schwartau zu genügen. Es wäre seitens der Bahn und des Verkehrsministeriums naiv zu glauben, dass die Stadt Bad Schwartau, deren Einwohner 60 Prozent der betroffenen Anwohner an der gesamten 88-km-Trasse der Hinterlandanbindung ausmachen, sich mit solch einer ‚Scheinlösung‘ zufrieden geben werden. Noch ist Zeit, dass die Bahn und das Verkehrsministerium auf die berechtigten Interessen der Stadt eingehen, wenn sie denn vermeiden wollen, dass die Stadt Ende 2026 den dann laut Zeitplan der Bahn vorzulegenden Planfeststellungsbeschluss 1.1 beklagen und damit die proklamierte Inbetriebnahme der Trasse Ende 2029 endgültig ad absurdum führen wird. Diese Erfahrung der fehlenden Kommunikationsbereitschaft der Deutschen Bahn bestätigte Fehmarns Bürgermeister Jörg Weber 1 : 1. Sowohl die lange offiziell vorgebrachten Einwände des Wasserbeschaffungsverbands wegen der Gefahren für die Wasserversorgung der Insel wurden seitens der Bahn ignoriert und blieben unbeantwortet wie auch die berechtigten Bedenken der Stadt zur überflüssigen Elektrifizierung der Sundbrücke mit vermeidbaren kilometerlangen Zuwegen inklusive des erforderlichen Rückbaus nach der Tunnel-Fertigstellung. Die Stadt Fehmarn klagt – wie die Stadtvertretung am 16. April 2024 mit großer Mehrheit beschloss – jetzt gemeinsam mit dem Wasserbeschaffungsverband gegen die Bundesrepublik Deutschland, obwohl sie eigentlich lieber eine für die betroffenen Menschen vertretbare Einigung erreichen würde, aber mit einer störrischen Bahn, die kein Interesse an einvernehmlichen Lösungen zu haben scheint, nicht erreichen konnte. Es bleibt das Geheimnis der Bahn, wie sie bei einem solch unprofessionellen Vorgehen die 88-km-lange Hinterlandanbindung inklusive Absenktunnel am Sund und übergesetzlichem Lärmschutz entlang der kompletten Strecke bis September 2029 in Betrieb nehmen will. Fakt ist, dass erst der 1. von zehn (!) Planfeststellungsbeschlüssen (für Fehmarn) am 22. März – mit einjähriger Verspätung (!) – veröffentlicht wurde und dass noch nirgendwo an der Trasse effektiv gebaut wird. Verkehrsminister Wissing ist jetzt gefordert, endlich mit den Dänen Gespräche nach Art. 22 Staatsvertrag zu führen, um einvernehmlich die übergangsweise Weiterführung des Güter- und Fernverkehrs von Kopenhagen nach Hamburg über Jütland zu vereinbaren bis der Sundtunnel und der Abschnitt Bad Schwartau als die zwei problematischsten Nadelöhre der Strecke mit übergesetzlichem Lärmschutz betriebsbereit sind! Das heutige Gespräch war der Auftakt, Lösungen für die schwer beeinträchtigten Städte Bad Schwartau und Fehmarn zu finden. Ich bin meinem langjährigen SPD-Kollegen im Haushaltsausschuss Metin Hakverdi, der für den Verkehrsetat verantwortlich ist, ausgesprochen dankbar, dass er sich als zuständiger Haushälter Zeit für die Kommunen genommen und ein Gespräch mit dem Verkehrsministerium ermöglicht hat. Er hat fest zugesagt, dass diesem heutigen Termin möglichst noch vor den Sommerferien ein weiterer folgen wird, bei dem dann auch die Vertreter der Deutschen Bahn am Tisch sitzen sollen, so dass dann auch über technische Alternativen im Sinne der Belange der Städte diskutiert werden könnte.“
Zum Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2020 explizit Maßnahmen zum übergesetzlichen Lärmschutz entlang der Trasse auf Vorschlag des Dialogforums und auf der Grundlage von Zahlen und Prognosen der Deutschen Bahn beschlossen, die damals von der Bahn mit 232 Mio. Euro finanziellem Mehraufwand beziffert wurden. Das erklärte Ziel des Bundestages war, auf der Grundlage eines einstimmigen Bundestagsbeschlusses vom Januar 2016 an allen sechs EU-Güterschwerverkehrstrassen, die Deutschland von Nord nach Süd und von Ost nach West queren und deren Bau überall wegen des zu erwartenden Lärms durch Güter-Schwerlastverkehr auf heftige Bürgerproteste stoßen, mit zusätzlichen Investitionen in übergesetzlichen Lärmschutz die Akzeptanz für den Bau dieser wichtigen Trassen im Dialog mit Projektbeiräten oder Dialogforen für die Bevölkerung zu fördern und dadurch die Anzahl der Klagen zu minimieren. In Ostholstein arbeitet ein solches Dialogforum – mehrheitlich ehrenamtlich – seit über zwölf Jahren als enge Beteiligung der Region zum Wohle von Kommunen und Betroffenen. In der Zwischenzeit wurde jedoch bei den Teilnehmern durch die Bahn sehr viel Vertrauen verspielt.
Die Stadtvertretung Fehmarn hat am 16. April nahezu einstimmig beschlossen, gemeinsam mit dem Wasserbeschaffungsverband Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts vom 22. März zu erheben, da die Baumaßnahmen möglicherweise die Wasserversorgung der ganzen Insel gefährden. Bis zum 3. Mai haben Stadt und Wasserbeschaffungsverband nun Zeit, die Klage einzureichen, und anschließend 10 Wochen Zeit zur ausführlichen Begründung der Klage.
Fehmarnsches Tageblatt: "Stadt Fehmarn klagt gemeinsam mit Wasserverband gegen Planfeststellungsbeschluss Schiene"
(Mit Jörg Weber und Jürgen Zuch am 09.04.2024 in Berlin. Foto: Büro Hagedorn)
In ihrer Sitzung vom 16.04.2024 hat die Stadtvertretung Fehmarn nahezu einstimmig (mit 19 Ja- zu 2 Nein-Stimmen) beschlossen, gemeinsam mit dem Wasserbeschaffungsverband Fehmarn Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Schiene einzureichen. Grund dafür ist die mögliche Gefährdung der Wasserversorgung durch die Baumaßnahmen.
Bettina Hagedorn, Mitglied des Haushaltsausschusses, sieht darin einen wichtigen Schritt für alle Anwohnerinnen und Anwohner:
"Die Klage der Stadt Fehmarn zeigt, dass die Deutsche Bahn die Einwände der Stadt sowie der Anwohner endlich ernstnehmen muss. Ich drücke die Daumen, dass die Stadt mit diesem mutigen Schritt Verbesserungen für die Menschen auf der Insel erreichen kann!"
Alle Details zur Sitzung und einen äußerst lesenswerten Kommentar von Andreas Höppner finden Sie in den folgenden Artikeln des Fehmarnschen Tagesblatts:
09.04.2024
Bettina Hagedorn empfängt Bürgermeister Jörg Weber und Regionalmanager Jürgen Zuch zur Sundquerung in Berlin
(Foto: Büro Hagedorn)
Am 09. April besuchten Fehmarns Bürgermeister Jörg Weber und Regionalmanager Jürgen Zuch gemeinsam mit Stig Rømer Winther, Geschäftsführer von Femern Belt Development, die Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn in Berlin. Bei einem gemeinsamen Mittagessen ging es dabei um die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung und den seit dem 21. März 2024 öffentlich ausliegenden Planfeststellungbeschluss für Fehmarn. Im Mittelpunkt des Gedankenaustausches standen die baulichen und zeitlichen Herausforderungen beim geplanten Bau des Sundtunnels, der mit Sicherheit nicht bis zur Eröffnung des dänischen Belttunnels 2029 fertig werden kann, sowie die daraus folgenden katastrophalen Konsequenzen für Fehmarn und die Betroffenen durch zusätzliche Bauarbeiten und Güterverkehrslärm, falls es dann „übergangsweise“ zur Elektrifizierung der Sundbrücke käme. Nach Einschätzung von Bettina Hagedorn, die als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss in Berlin an der Seite des Bundesrechnungshofes seit Jahren diese überflüssige Elektrifizierung der Sundbrücke zu verhindern versucht, wird genau dieses „Schreckensszenario“ durch den aktuellen Planfeststellungsbeschluss der Bahn realistisch vorbereitet, gegen den die Stadtvertretung noch bis Anfang Mai 2024 Klage einreichen kann.
Bettina Hagedorn: „Es ist mir wichtig, immer wieder den engen Dialog mit Bürgermeister Jörg Weber zu den Herausforderungen für Fehmarn durch den Bau der festen Beltquerung zu führen. Es war auch sehr sinnvoll, dass er dieses Mal sowohl Regionalmanager Jürgen Zuch wie auch Stig Rømer Winther von Femern Belt Development mitgebracht hatte. Gemeinsam diskutierten wir die Auswirkungen aus dem nun vorliegenden Planfeststellungsbeschluss für Fehmarn und ich erläuterte ausführlich die Zielsetzung der Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22. März 2024. Vor gut zwei Wochen hatte dieser Ausschuss erneut EINSTIMMIG beschlossen, dass das Berliner Verkehrsministerium Gespräche mit der dänischen Regierung aufnehmen soll, um – ehricherweise – zuzugeben, dass die Hinterlandanbindung in Ostholstein sowohl am Sund wie auch in Bad Schwartau niemals bis 2029 betriebsbereit sein kann und folglich der Güter- und Fernverkehr – zeitlich befristet – weiter über Jütland gelenkt werden muss. Insofern wäre eine Elektrifizierung der Sundbrücke nicht nur herausgeworfenes Geld mit massiven zusätzlichen Landschaftseingriffen und Bauarbeiten, sondern auch eine nicht tragbare Belastung für die bis dahin jahrelang frisch renovierte Brücke mit Güterverkehr ohne jeden Lärmschutz. Ich erwarte, dass die Stadtvertretung von Fehmarn wegen dieser Gefahren für die Lebensqualität der Menschen auf der Insel von ihrem Klagerecht in Bezug auf die überflüssige Elektrifizierung der Sundbrücke mit den insgesamt 6 km langen Zuwegungen bis Anfang Mai Gebrauch macht, damit die Bahn sich endlich ausschließlich auf den gewünschten und vom Bundestag beschlossenen Bau des Sundtunnels konzentriert und diesen so schnell wie irgend möglich fertig stellt, was unsere dänischen Nachbarn zu Recht erwarten.“
22.03.2024
Hagedorn: Rechnungsprüfungsausschuss beschließt Gespräche der deutschen und dänischen Regierung –
DB-Zeitplan kaum haltbar!
(Foto: studio kohlmeier berlin)
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Deutschen Bundestags hat sich am 22. März 2024 zum vierten Mal seit dem 22. September 2023 kritisch mit den Berichten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Bundesrechnungshofes (BRH) zur Planung der Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung und der umstrittenen Elektrifizierung der Sundbrücke befasst. Zum zweiten Mal seit Ende September 2023 musste zu diesem Tagesordnungspunkt Bahnvorstand Berthold Huber persönlich erscheinen, um den Ausschussmitgliedern Rede und Antwort zu stehen.
Bettina Hagedorn, seit 2002 Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss und Obfrau für die SPD-Bundestagsfraktion dort, kritisiert den zeitlichen Ablaufplan der Deutschen Bahn für die 10 Planfeststellungsbeschlüsse für die Hinterlandanbindung, der jetzt endlich detailliert mit dem Bericht des Verkehrsministeriums vom 20.02.24 vorgelegt wurde, als „vollkommen unrealisitisch“ und stellt fest: „Der allererste Planfeststellungsbeschluss PFA 6 (Fehmarn), der ursprünglich für Frühjahr 2023 angekündigt war, aber dann mehrfach auf zunächst August 2023, dann auf November 2023, dann auf Dezember 2023 und zuletzt auf Anfang 2024 verschoben wurde, liegt jetzt (!) seit dem 21. März öffentlich aus und erfordert von den betroffenen Kommunen binnen eines Monats über Ostern ihre Betroffenheit und die ihrer Bürgerinnen und Bürger zu prüfen, denn Bestandteil dieses Planfeststellungsbeschlusses ist auch die Elektrifizierung der Fehmarnsundbrücke und über 6 km lange Zu- und Abfahrten für die elektrifizierten Gleise auf der Brücke, die zusätzliche – und angesichts der Sundtunnelplanung vermeidbare – massive Bauarbeiten, Landschaftseingriffe und vor allem Lärm auf Fehmarn und bei Großenbrode zwingend nach sich ziehen würden. Innerhalb dieser sechs Wochen bis zum 3. Mai 2024 können Fehmarn und Großenbrode erstmals Klage gegen diese Pläne einreichen, falls die Stadt- und Gemeindevertretung das zum Schutz der Interessen der Anwohner beschließen würden. Angesichts der einjährigen Verzögerung allein bei diesem 1. Abschnitt, darf man getrost skeptisch sein, ob der ‚ambitionierte‘ Plan der Deutschen Bahn für die weiteren neun Planfeststellungsbeschlüsse und damit eine angeblich mögliche Inbetriebnahme der kompletten Hinterlandanbindung inklusive aller übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen entlang der 88 km langen Trasse bis September 2029 einzuhalten ist. Laut Bericht der DB an den Ausschuss soll Ende 2024 nur der PFB 5.2 für Großenbrode veröffentlicht werden, 2025 dann zunächst der PFB 4 (Oldenburg/Göhl), PFB 3 (Schashagen/Damlos) und zum Jahresende PFB Lübeck. Fünf Planfeststellungsbeschlüsse – ohne die der Bau NICHT beginnen kann – sollen erst 2026 veröffentlicht werden: darunter die beiden mit dem höchsten technischen Aufwand und Konfliktpotential – im 3. Quartal 2026 der PFB Fehmarnsundquerung und der PFB 1.1 Bad Schwartau sogar erst im 4. Quartal 2026. Angesichts der aktuell erlebten Verzögerungen von einem vollen Jahr muss man kein Pessimist sein, um hinter diesen Zeitplan der Bahn ein dickes Fragezeichen zu setzen. Fatal ist allerdings, dass die DB und das Verkehrsministerium weiterhin behaupten, dass die Elektrifizierung der Sundbrücke angeblich nur eine ‚Rückfalloption‘ für den Fall darstelle, dass angeblich „wider Erwarten“ die Inbetriebnahme des Sundtunnels bis September 2029 nicht gelingen könne.
Dabei ist es eigentlich offensichtlich, dass die Fertigstellung inklusive sämtlicher übergesetzlicher Lärmschutzmaßnahmen (zu denen ausdrücklich auch der Sundtunnel gehört!), die der Bundestag im Sommer 2020 explizit beschlossen hat, bis zum September 2029 nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die dänische Regierung hat jedoch öffentlich angekündigt, am 27. September 2029 den Fehmarnbelttunnel einweihen zu wollen. Der Belttunnel wäre dann in jedem Fall für PKW und LKW auch in Deutschland (inklusive der bestehenden Sundbrücke) sofort nutzbar, was für die Dänen wegen der Mauteinnahmen zur Refinanzierung ihrer Baukosten besonders relevant ist. Falls die Schienenhinterlandanbindung – auch beim Nadelöhr Bad Schwartau (!) – inklusive aller übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen und der Sundtunnel NICHT im September 2029 betriebsbereit sein sollten, dann brauchen wir allerdings als „Rückfalloption“ keine Elektrifizierung der Sundbrücke mit fast 7 km langen Zuwegungen und erforderlichen Rückbaumaßnahmen, sondern JETZT Gespräche mit Dänemark, dass der Fern- und Güterverkehr bis zur Inbetriebnahme der deutschen Hinterlandanbindung von Kopenhagen nach Hamburg zeitlich befristet weiterhin über die Jütlandroute geführt wird.“
Im Beisein des Parlamentarischen Staatssekretärs im Verkehrsministerium Michael Theurer und des Vorstands Infrastruktur der Deutschen Bahn, Berthold Huber, hat der Rechnungsprüfungsausschuss erneut einstimmig den Beschluss gefasst, dass Minister Volker Wissing mit der dänischen Regierung Gespräche über eine Alternative zur temporären Elektrifizierung der Sundbrücke führen und darüber bis Mitte Juni berichten muss. Bettina Hagedorn zeigt sich mit dem Beschluss zufrieden: „Ich freue mich, dass unser Ausschuss heute erneut EINSTIMMIG beschlossen hat, dass zwischen den Verkehrsministerien beider Länder zeitnah Gespräche auf Regierungsebene zu führen sind und darüber zeitnah berichtet werden muss. Der erst seit Dezember 2022 amtierende dänische Verkehrsminister Thomas Danielsen könnte sich ja eigentlich direkt mit seinem Amtskollegen Volker Wissing auf Fehmarn treffen – ich bin gespannt auf den (hoffentlich) detaillierten Bericht des Verkehrsministeriums über die Gespräche bis Mitte Juni.“
Zum Hintergrund: Die Planunterlagen zum Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 6 Fehmarn liegen vom 22. März bis 04. April 2024 auf der Website des Eisenbahnbundesamts zur Einsicht aus. Bis zum 3. Mai kann gegen den Planfeststellungsbeschluss nun Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Diskussionsabend zur Fehmarnbeltquerung am 26.02.2024 auf Fehmarn
Bettina Hagedorn verfolgt seit über 20 Jahren den Prozess um den Bau der Fehmarnbelt-Querung und der erforderlichen Hinterlandanbindung. Dabei hat sie immer wieder öffentlich über den Stand der Dinge, den für die künftige Lebensqualität wichtigen Lärmschutz, Zeitpläne und Kostenentwicklungen informiert und 2016 erreicht, dass der Bundestag einstimmig übergesetzlichen Lärmschutz an Güterschwerverkehrstrassen in Deutschland finanzieren will - nur dadurch konnten 2020 232 Millionen Euro für übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen an der Trasse zwischen Puttgarden und Lübeck in Berlin bewilligt werden.
Immer wieder sorgt das Vorgehen der Bahn für Verunsicherung bei den Betroffenen. So auch Anfang Februar, als die Hinterlandanbindung auf einer angeblichen (und mittlerweile zurückgenommenen) "Streichliste" der Bahn auftauchte - wobei die DB keinerlei Befugnis hat, eine derartige Entscheidung zu treffen! Klar ist: Die Bürgerinnen und Bürger Ostholsteins werden durch die umfangreichen Bauarbeiten in den nächsten Jahren erheblich beeinträchtigt, weshalb Frau Hagedorn zu einem gemeinsamen Austausch lud.
Bettina Hagedorn resümiert die dreistündige Diskussion: „'Volles Haus' am Montag Abend in Bannesdorf auf Fehmarn mit fast 90 Gästen bei unserer SPD-Veranstaltung zu den aktuellen Entwicklungen rund um die drohende Elektrifizierung des „Kleiderbügels“ mit dem Ziel der DB von (Güter-)Zugverkehr ohne Lärmschutz zu Lasten der Region: 'Elektrifizierung der Sundbrücke ist tabu - keine Kompromisse beim Lärmschutz!' war der Titel - und Regionalmanager Jürgen Zuch, mein SPD-Landtagskollege und verkehrspolitischer Sprecher in Kiel Niclas Dürbrook und ich beantworteten viele Fragen und hatten Freude an der lebendigen Diskussion! DAS ist Demokratie vor Ort - super!"
29.09.2023
DB-Vorstände stehen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Fehmarnsund-Querung Rede und Antwort!
(Foto: studio kohlmeier berlin)
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sondersitzung am 29. September im Beisein der für Infrastrukturplanung zuständigen Vorstände der Deutschen Bahn Bertold Huber und Ingrid Felipe auf der Grundlage eines Berichtes des Bundesrechnungshofes (BRH) ab 7:30 Uhr 1 1/2 Stunden kritisch diskutiert und einen Beschluss gefasst, der Deutsche Bahn und Verkehrsministerium u.a. auffordert zum 9. November einen erneuten Bericht zur Planung der Sundquerung als Absenktunnel und zur umstrittenen Elektrifizierung der Sundbrücke zu übermitteln. Im Vorfeld dieser Sondersitzung hatte es eine Woche zuvor bereits eine erste einstündige Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss sowie etliche mehrstündige Berichterstatter-Gespräche gegeben, um den BRH- Bericht zur Vorplanung einer neuen Fehmarnsundquerung durch die DB Netz AG samt „Parallelplanung“ der Elektrifizierung der Fehmarnsundquerung als „Rückfalloption“ detailliert zu besprechen. Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein und seit 2002 Mitglied im Rechnungsprüfungs- und Haushaltsausschuss des Bundestages, ist zufrieden mit diesem Ergebnis.
Hagedorn:
„Ich freue mich sehr, dass wir diesen klaren Beschluss heute einstimmig fassen konnten und den Bahnvorstand ausführlich mit sehr vielen kritischen Punkten seiner Planung am Fehmarnsund konfrontieren konnten. Mit dem heutigen Beschluss werden viele Fragen, die heute von der DB nicht vollumfänglich beantwortet werden konnten, zum 9. November – und damit VOR dem Beschluss über den Bundeshaushalt 2024 - schriftlich an den Haushaltsausschuss in einem Bericht zur Fehmarnsundquerung offengelegt werden müssen. Der Ausschuss hat erneut betont, dass der Beschluss des Bundestages vom 1. Juli 2020 zu übergesetzlichem Lärmschutz an der Hinterland-Anbindung inklusive explizit des Fehmarn-Sundtunnels weiterhin verbindlich von der DB zu beachten ist und folglich die Erforderlichkeit der Elektrifizierung der Sundbrücke in Frage gestellt werden muss. Die Deutsche Bahn behauptet, die Elektrifizierung der Sundbrücke lediglich als „Rückfalloption“ zu planen, falls der Sundtunnel sich um Jahre verzögern würde. Allerdings gilt seit 2020 durch Bundestagsbeschluss, dass genau dieser Sundtunnel für den Güter-Schwerlast-, Fern- und Autoverkehr gebaut werden muss, während gleichzeitig klargestellt wurde, dass künftig die Sundbrücke von 1963 ausschließlich für Langsam-Verkehre wie Trecker, Mofas, Fahrräder und Fußgänger erhalten bleibt. Diese Entscheidung wurde von den Menschen in der Region damals einhellig begrüßt, weil nur ein Sundtunnel mit zusätzlichem Lärmschutz den Krach der Güterzüge effektiv „schlucken“ wird. Diese vom Bundestag beschlossene Planung darf nicht in Frage gestellt werden. Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss auch beschlossen, dass das Verkehrsministerium endlich auf der Grundlage von Artikel 22 des Staatsvertrages mit der dänischen Regierung Gespräche aufnehmen muss, um den Fall verbindlich mit einer ‚Übergangsregel‘ zu vereinbaren, falls die deutsche Hinterlandanbindung 2029 nicht betriebsbereit sein sollte. Dieser Fall droht vor allem auch deshalb, weil der Streckenabschnitt in Bad Schwartau sich noch nicht einmal im Planungsverfahren befindet. Wir sind zuversichtlich, dass der Verkehrsminister Wissing bereit sein wird, solche Gespräche zu führen und uns darüber zu berichten. Zusätzlich hat der Rechnungsprüfungsausschuss heute auch die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes beim Vorstand der Deutschen Bahn gestärkt und wird Ende Februar 2024 dazu einen erneuten Bericht erhalten.“
Zum Hintergrund:
Hagedorn: „Die von der Deutschen Bahn beabsichtigte „Elektrifizierung der Sundbrücke“ und der kilometerlangen Zuwegungen missachtet den Bundestagsbeschluss vom 1. Juli 2020 (siehe S. 2 des BRH-Berichtes nach § 88 Abs. 2 BHO zur RPA-Sitzung am 22. September 2023), verschwendet Steuergelder sowie Planungs- und Baukapazitäten ohne zwingenden Grund, missachtet die Zusagen zu übergesetzlichem Lärmschutz gegenüber dem seit 12 Jahre arbeitenden Dialogforum, bedroht den Norden Ostholsteins und Fehmarns durch Güterzugverkehr ohne Lärmschutz und gefährdet die Investition der DB von aktuell 50 Mio. Euro in die Sundbrücke, die statisch laut DB-Gutachten von 2012 für Güterzugverkehr nicht geeignet ist. Allein deshalb investiert der Bund jetzt vermutlich fast eine Milliarde Euro für den Sundtunnel. In einem Gerichtsvergleich hat die Deutsche Bahn den Kommunen zusichern müssen, dass kein Güterzug über die Hinterlandanbindung fährt, solange der übergesetzliche Lärmschutz nicht überall – inklusive Sundtunnel – zu 100 baulich umgesetzt ist.“
Hinterlandanbindung Thema auf dem SPD-Kreisparteitag in Neustadt
Auf dem SPD-Kreisparteitag in Neustadt am 24. Juni 2023 gab es inhaltliche und lebendige Antragsberatungen zu den Themen Hinterlandanbindung und Bäderbahn. Wir stehen und bleiben an der Seite der Region!
Die Ampel hält Wort: Haushaltsausschuss unterstützt Sierksdorf und beschließt als „Akzeptanzlösung“ 9,9 Mio. Euro für übergesetzlichen Lärmschutz– „Billigvariante“ der Bahn wird abgelehnt!
Die Ampel- Haushälter (v.l.n.r.): Bruno Hönel (Bündnis 90/Die Grünen), Frank Schaeffler(FDP) und Metin Hakverdi (SPD)
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung am 21. Juni unter TOP 17 einen für die Gemeinde Sierksdorf enorm wichtigen Beschluss gefasst und – entgegen dem Votum der Deutschen Bahn – 9,9 Mio. Euro für Mehrkosten für übergesetzlichen Lärmschutz an der Güterschwerverkehrstrasse in Sierksdorf bewilligt. Damit hat der Haushaltsausschuss auf Initiative von SPD, Grünen und FDP die am 24. Mai einstimmig von der Gemeindevertretung Sierksdorf beschlossene „Variante 3“ als neue „Akzeptanzlösung“ bewilligt, und gleichzeitig die von der Bahn favorisierte 2,6-Mio.-Euro- „Variante 2“ für das Planfeststellungsverfahren ebenso deutlich abgelehnt.
Bettina Hagedorn: „Am 29. März 2023 hatte der Haushaltsausschuss der Deutschen Bahn den Auftrag erteilt, gemeinsam mit der Gemeinde Sierksdorf noch im April eine neue ‚Akzeptanzlösung‘ für übergesetzlichem Lärmschutz zum Wohle der Gemeinde Sierksdorf im Umfang von maximal 23,9 Mio. Euro auszuhandeln, da die ursprünglich auf Vorschlag der DB vom Deutschen Bundestag im Juli 2020 beschlossene Tieferlegung der Bahntrasse von 10,5 m Grundwasserschichten gefährden und 66 Mio. Euro Mehrkosten verursachen würde. Obwohl der Haushaltsausschuss jetzt also 1 : 1 dem Votum der Gemeinde Sierksdorf gefolgt ist und für die favorisierte „Variante 3“ Mehrkosten von 9,9 Mio. Euro für mehr Lärmschutz beschlossen hat, ‚spart‘ die DB in Wahrheit über 55 Mio. Euro dadurch, dass das Gleis in diesem Streckenabschnitt nun nicht tiefer gelegt wird. Insofern hat die Gemeinde Sierksdorf sich einstimmig am 24. Mai sehr pragmatisch für eine Lösung entscheiden, die den Anwohnern bestmöglichen Lärmschutz garantiert und die es darum auch verdient hat, vom Haushaltsausschuss unterstützt zu werden. Fassungslos hat uns Abgeordnete der ‚Ampel‘ gemacht, dass die Deutsche Bahn allen Ernstes eine, ‚Billiglösung‘ für 2,6 Mio. Euro im Haushaltsausschuss herbeiführen wollte, die zu 100 Prozent den einstimmigen Gemeindevertreterbeschluss missachtet hätte – so darf man nicht mit ehrenamtlich Engagierten umgehen, die sich seit 12 Jahren im Dialogforum konstruktiv für die Interessen der Menschen in der Region einsetzen! Insofern war es folgerichtig, dass die ‚Ampel‘-Haushälter heute den Vorschlag der Deutschen Bahn rigoros abgelehnt haben.“
Hinweis: Im Beschluss des Haushaltsausschusses ist 1 : 1 aus dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. Mai übernommen, dass (Zitat) „sollte sich im Planfeststellungsverfahren eine Realisierbarkeit der Variante 3 als nicht durchsetzbar erweisen, zumindest die Variante 2 zur Umsetzung gelangen soll“.
Hagedorn: „Mit dem heutigen Beschluss unterstreicht der Haushaltsausschuss, dass uns der übergesetzliche Lärmschutz und vor allem die Akzeptanz vor Ort im Dialog mit der Gemeinde Sierksdorf wichtige Anliegen sind, wenn es um ein so umstrittenes Infrastruktur-Großprojekt wie den Neubau einer Güterschwerverkehrstrasse geht. Wir wollen, dass es ‚belohnt‘ wird, wenn man sich - wie die Sierksdorfer Kommunalpolitiker – seit über zehn Jahren ehrenamtlich und konstruktiv im Dialogforum im Sinne der Bedürfnisse der Menschen in vor Ort eingesetzt hat! Im Haushaltsausschuss haben wir mit SPD, Grünen und FDP heute bewiesen, dass uns die Glaubwürdigkeit von Zusagen zum Lärmschutz in der Region wichtiger ist als offenbar der Deutschen Bahn, woraus die hoffentlich für ihren Auftritt vor Ort lernt - große Schienenprojekte können erfolgreich nur im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen umgesetzt werden und nicht gegen sie! Dies sollte die Deutsche Bahn künftig bedenken, dass sie Vertrauen verliert, wenn sie die betroffenen Menschen in der Region übergeht. Durch ein solches Vorgehen werden unnötigerweise Klageverfahren provoziert, anstatt Planungsbeschleunigung zu erreichen.“
25.07.2023
Hagedorn widerspricht Verkehrsminister Madsen: über „Plan B“ bei der Sundquerung zu sprechen ist nicht „fatal“, sondern überfällig!
(Foto: studio kohlmeier berlin)
Wie den Medien zu entnehmen war, ist Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen als Gast auf dem Jahresempfang des Unternehmensverbandes (UV) Ostholstein-Plön in Lensahn aufgetreten und hat dort verkündet, dass es angeblich „fatal“ sei „von Plan B zu sprechen“ für den Fall, dass der Sundtunnel zum Zeitpunkt der Eröffnung des dänischen Belttunnels 2029 noch nicht fertig sei. Mit der Landesregierung in Kiel unterstützt er offenbar, dass für diesen Fall die
Sundbrücke, die gerade von der Deutschen Bahn für über 40 Mio. Euro grundinstand gesetzt wird, nur dafür elektrifiziert wird, damit die dänischen Güterzüge dann ohne jeden Lärmschutz über diese völlig ungeeignete Brücke von Kopenhagen nach Hamburg fahren können. Die SPD Bundestagsabgeordnete für Ostholstein Bettina Hagedorn widerspricht ihm vehement:
„Tatsächlich fatal ist vor allem, dass Verkehrsminister Madsen weiterhin öffentlich den Anschein erwecken möchte, dass die Fehmarnsundbrücke ohne jeden Lärmschutz angeblich problemlos für Güterverkehrszüge aus Skandinavien ab 2029 genutzt werden könnte. Herr Madsen müsste wissen, dass ein Gutachten der Deutschen Bahn bereits 2012 ergeben hat, dass die bestehende Sundbrücke unter gar keinen Umständen statisch in der Lage wäre, das Gewicht der XXL-Güterzüge zu tragen, die Skandinavien nach Europa einsetzen will. Es ist überfällig, dass er der dänischen Regierung endlich ‚reinen Wein‘ einschenkt angesichts der Tatsache, dass die Güterzüge aus und nach Skandinavien auch künftig über Jütland gelenkt werden müssen, bis auf deutscher Seite der Sundtunnel in Betrieb gehen kann. Es wäre unverantwortlich, wenn die über 40 Mio. Euro, mit denen die Deutsche Bahn aktuell jahrelang die Sundbrücke grundinstand setzt, damit die unter Denkmalschutz stehende Brücke in künftigen Jahrzehnten für Fahrräder, Mofas, Trecker und Fußgänger auch weiterhin solide genutzt werden kann, für die Nutzung von skandinavischen Güterzügen ab 2029 erneut kaputtgefahren wird. Die aktuellen Pläne der Bahn und des Landes, diese Brücke dann „vorübergehend“ zu elektrifizieren, um sie „vorübergehend“ nach der Eröffnung der dänischen Beltquerung für die XXL-Güterzüge zu nutzen bis der Sundtunnel dann später betriebs-bereit wäre, sind nicht nur angesichts des Statik-Gutachtens der DB von 2012 vollkommen absurd. Derartige Pläne sind sowohl ökologisch wie auch finanziell absolut unverantwortlich. Herr Madsen muss endlich nicht nur der dänischen Regierung keine ‚Märchen‘ mehr erzählen, sondern vor allem seiner Verantwortung als Mitglied der Kieler Regierung gegenüber den Menschen in der Region gerecht werden. Seit 12 Jahren engagieren sich im Dialogforum alle Bürgermeister*innen für mehr Lärmschutz entlang der Trasse, in einem Gerichtsvergleich hat die Deutsche Bahn den Kommunen zusichern müssen, dass kein Güterzug über die Hinterlandanbindung fährt, solange der übergesetzliche Lärmschutz nicht überall zu 100 Prozent baulich umgesetzt ist. Und da betreibt dieser Verkehrsminister in geheimen Planungszirkeln in Kiel mit der Deutschen Bahn hinter dem Rücken der Ostholsteiner eine Parallelplanung, die mit der Elektrifizierung der Sundbrücke und der Bäderbahn ermöglichen soll, dass die Güterzüge ab 2029 ohne jeden Lärmschutz durch unsere Region rasen – es ist eine absolute Unverschämtheit! Ich erwarte von Minister Madsen, dass er endlich die Interessen der Menschen in unserer Region ernst nimmt und ehrlich vertritt!“
Ganz besonders unverfroren empfindet Bettina Hagedorn die Tatsache, dass Minister Madsen am 8. März nicht nur Verkehrsminister Wissing mit der Bitte angeschrieben hat, dass der Bund künftig durch die Übernahme der Sonderbaulast für die Sundbrücke auch nach der Eröffnung der Beltquerung sämtliche finanziellen Lasten für dieses Bauwerk übernehmen soll, sondern am 28. März auch Bettina Hagedorn schriftlich aufgefordert hat, dieses Ansinnen im Verkehrsministerium in Berlin aktiv zu unterstützen. Bereits zwei Tage später antwortete Bettina Hagedorn unmissverständlich:
„Selbstverständlich unterstütze ich dieses Anliegen nicht – auch der damalige Verkehrsminister Bernd Buchholz hat den Vorgänger CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer bereits mit diesem Anliegen angeschrieben und hatte natürlich null Erfolg, denn jede Rechtsgrundlage fehlt. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie statt-dessen den Kreis Ostholstein entlastet und künftig die Baulast und finanzielle Verantwortung für die Brücke selbst trägt ebenso wie für den Regionalverkehr auf der Bäderbahntrasse, die dafür auch nicht elektrifiziert werden muss. Zur Trasse der Hinterlandanbindung zählt übrigens – seit dem Bundestagsbeschluss zu Übergesetzlichem Lärmschutz vom 2. Juli 2020 – ausdrücklich auch der Sundtunnel mit seiner Lärmschutzwirkung für die Bevölkerung in dieser sensiblen Region. Insofern müssen alle Anstrengungen darauf ausgerichtet sein, diesen Sundtunnel schnellstmöglich fertig zu stellen, weil vorher keine XXL-Güterzüge von Skandinavien über den Belt nach Hamburg gelangen können, sondern dann weiter die Jütland-Route nutzen müssten. Herr Madsen – keine weitere Augenwischerei: es ist JETZT an der Zeit, endlich Plan B auf den Tisch zu legen und die Dänen darüber ehrlich und transparent zu informieren!“
29.03.2023
Die Ampel hält Wort: Haushaltsausschuss beschließt finanziellen Spielraum für übergesetzlichen Lärmschutz für Sierksdorf – Verhandlungen mit der Bahn noch vor Ostern!
Foto: Mit den "Ampel-Haushältern" Bruno Hönel, Frank Schäffler und Metin Hakverdi (Büro Hagedorn)
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 29. März unter TOP 25 erneut über die Trasse der Hinterlandanbindung bei Sierksdorf beraten und zusätzlichen finanziellen Spielraum beschlossen. Der Zweck: Damit die Deutsche Bahn noch im April gemeinsam mit der Gemeinde Sierksdorf eine neue Akzeptanzlösung mit übergesetzlichem Lärmschutz zum Wohle der Gemeinde Sierksdorf aushandeln und vereinbaren kann.
Hintergrund ist, dass die im Juli 2020 vom Deutschen Bundestag auf Vorschlag der Deutschen Bahn beschlossene 10,5 Meter tiefer zu legende Bahntrasse nur für über 66 Millionen Euro umgesetzt werden könnte und wegen des Grundwasseranschnitts ökologisch nicht vertretbar wäre. Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und Stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschusses freut sich, das die zuständigen Haushaltsausschuss-Mitglieder der Ampel-Fraktionen im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium beschlossen haben, im Sinne des Bundestagsbeschlusses zu Übergesetzlichem Lärmschutz vom 1. Juli 2020 der Bahn erneut den Auftrag zu geben, eine Einigung zu einer neuen Akzeptanzlösung für die Menschen in Sierksdorf zu finden und noch im April zu vereinbaren.
Hagedorn: „Die neue Akzeptanzlösung soll mit der Gemeinde
Sierksdorf noch im April von der Deutschen Bahn ausgearbeitet
werden, damit die Gemeindevertretung noch vor der Kommunalwahl am 14. Mai über diese neue Variante mit übergesetzlichem Lärmschutz einen Beschluss fassen kann. Die neue Akzeptanzlösung gibt der Bahn mit knapp 24 Mio. Euro einen finanziellen Spielraum für die neue Lösung, der fast das Doppelte der von ihr eigentlich favorisierten ‚billigsten‘ Variante ausmacht. Damit unterstreicht der Haushaltsausschuss, dass es ‚belohnt‘ wird, wenn man sich – wie die Sierksdorfer Kommunalpolitiker – seit über zehn Jahren ehrenamtlich und konstruktiv im Dialogforum im Sinne der Bedürfnisse der Menschen in Sierksdorf eingesetzt hat!“
Im Juli 2020 hatte der Deutsche Bundestag gut 232 Mio. Euro für den übergesetzlichen Lärmschutz an der Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung beschlossen, wobei der Beschluss auf Vorschlag der Deutschen Bahn konkrete bauliche Maßnahmen aufgelistet hatte. Jetzt berichtete die Deutsche Bahn dem Bundestag, dass sie abweichend von diesem Beschluss ‚preiswertere‘ Bauvarianten in Sierksdorf bevorzuge, die eine deutliche Höherlegung der Bahntrasse um über 3 Meter bedeuteten, was natürlich den Lärmschutz vor ganz neue Herausforderungen stellt.
Der für den Verkehrsetat zuständige Haushälter der SPD, Metin Hakverdi erläutert: „Wir haben als Deutscher Bundestag Mittel für
übergesetzlichen Lärmschutz in Sierksdorf bereitgestellt und wollen
nun Wort halten. Damit im Dialog mit den Menschen vor Ort eine für alle akzeptable Lösung gefunden werden kann, sind wir nun im
Haushaltsausschuss aktiv geworden.“
„Die Maßgabe des Haushaltsausschusses ist ein gutes Beispiel dafür, wie man einen Ausgleich zwischen den Belangen der Bürger vor Ort und der Finanzierbarkeit großer Infrastrukturprojekte schaffen kann Es zeige sich immer wieder, dass große Schienenprojekte nur zusammen mit den betroffenen Kommunen umgesetzt werden könnten, niemals gegen sie.", unterstreicht der zuständige FDP-Haushälter Frank Schäffler.
Und der Lübecker Bruno Hönel (Bündnis 90/Grüne) ergänzt: „Mit dem heutigen Beschluss machen wir deutlich, dass uns der übergesetzliche Lärmschutz wichtig ist. Zentral ist dabei die Akzeptanz vor Ort. Im Dialog mit der Gemeinde Sierksdorf ist die Deutsche Bahn AG deshalb nun aufgefordert, kurzfristig eine gute Lösung zu erarbeiten, für die wir bis zu 23,9 Mio. Euro bereitstellen; also bis zu 11,2 Mio. Euro mehr als in der Vorzugsvariante.“
"Nun kann eine gute, einvernehmliche Lösung für Sierksdorf gefunden werden", fasst Bettina Hagedorn das Ergebnis der guten Zusammenarbeit der Ampel-Koalition im Haushaltsausschuss zusammen.
Fehmarnbelt: Hinterlandanbindung ist am 15. März Thema im Haushaltsausschuss in Berlin
Der Ausschuss beschäftigt sich am 15. März mit Abweichungen vom übergesetzlichen Lärmschutz im Bereich Sierksdorf
Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und Stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestages, bereitet sich darauf vor, dass auf der kommenden Sitzung des Haushaltsausschusses am 15. März 2023 unter TOP 15 ein Bericht der Deutschen Bahn zum Ausbau der Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung FFBQ auf der Tagesordnung steht. Grund dafür ist, dass das Bundesverkehrsministerium den Ausschuss darüber unterrichten muss, dass laut Ergebnis der Vorplanung zur Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hamburg – Lübeck – Puttgarden mit Blick auf den Bundestagsbeschluss vom 2. Juli 2020 zur Genehmigung von gut 232 Millionen Euro für den übergesetzlichen Lärmschutz an der Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung mindestens im Bereich Sierksdorf dieser Beschluss nicht eingehalten werden kann. Damals hatte der Deutsche Bundestag explizit 1 Mio. Euro für die vorgeschlagene „Akzeptanzlösung“ mit einer Vertiefung der Schienentrassen von bis zu 10,5 Metern – anstatt der von der DB vorgeschlagenen 8 Meter – beschlossen.
Bettina Hagedorn: „Für die kommunalen Verantwortlichen in Sierksdorf, für die Bürgerinitiativen und das Dialogforum sind die Informationen aus dem Bericht der Deutschen Bahn an den Haushaltsausschuss keine Überraschung, da die DB in der Region bereits vor Weihnachten darauf verwiesen hat, dass aufgrund von ‚vertieften Baugrunduntersuchungen in 2021 und 2022‘ eine Umsetzung der vom Bundestag am 2. Juli 2020 beschlossen ‚Akzeptanzlösung‘ mit einer Vertiefung der Trasse im Bereich Sierksdorf um 2,5 Meter auf bis zu 10,5 Meter nicht umgesetzt werden könne, da dort in tieferen Bauschichten ‚gespanntes Grundwasser‘ identifiziert worden sei, das geschützt werden solle. Die in dem Bericht favorisierte ‚Lösung‘ der DB, der der Haushaltsausschuss nun zustimmen soll, sieht nicht nur den kompletten Verzicht auf die vom Dialogforum 2019 geforderte und vom Bundestag beschlossene übergesetzliche Lärmschutzmaßnahme im Bereich Sierksdorf mit einer Vertiefung der Trasse um 2,50 Meter vor, sondern sogar eine Erhöhung (!) des Bahndamms um 2,80 Meter. Dabei wird dem Anliegen der Gemeinde Sierksdorf – bei dem es sowohl um übergesetzlichen Lärmschutz wie auch um Aspekte des Landschaftsschutzes ging – natürlich in keiner Weise Rechnung getragen. Angeblich soll der Lärmschutz – laut DB – natürlich dennoch ‚gesichert‘ sein (wie es das Gesetz ja auch vorschreibt). Da der Bundestag allerdings ‚übergesetzlichen Lärmschutz‘ für Sierksdorf bewilligt hatte, bin ich gespannt auf die konkreten Vorschläge der Bahn im Haushaltsausschuss durch welche Lärmschutzwände in welcher Länge und Höhe das abgesichert werden soll. Klar ist: Bei einem um fast 3 Meter höheren Verlauf des Bahndamms wird der Lärm – insbesondere beim vorherrschenden Westwind – sich relativ ungebremst auf die ganze Strand-Region ausbreiten können.
Zur Sprache werde ich in der Sitzung mit Sicherheit auch weitere kritische Aspekte zu möglichen ‚Abweichungen‘ vom Bundestagsbeschluss vom 2. Juli 2020 bringen, denn auf der Tagesordnung steht ja insgesamt die ‚Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hamburg – Lübeck – Puttgarden‘ und wir lieben im Haushaltsausschuss keine ‚Salami-Taktik‘: Wie ist der Stand zur geplanten Vertiefung in Bad Schwartau von 3,20 Meter, für die der Bundestag 50 Mio. Euro ‚on Top‘ bewilligt hatte? Und wie kann es sein, dass die DB und der Verkehrsminister in Schleswig-Holstein seit Wochen öffentlich behaupten, dass die Hinterlandanbindung mit Autobahn und Gleisen ‚übergangsweise samt Elektrifizierung‘ über die Sundbrücke geführt werden solle, ‚falls der Sundtunnel 2029 nicht fertig würde‘. Fakt ist, dass eine solche unnötige Doppelplanung finanziell, volkswirtschaftlich und ökologisch komplett irrsinnig und auch in keiner Weise durch den Staatsvertrag gedeckt ist. Fakt ist auch, dass ein Statik-Gutachten der DB 2012 zweifelsfrei ergeben hat, dass die XXL-Güterzüge unter keinen Umständen die Sundbrücke – die gerade für 40 Mio. Euro instandgesetzt wird – queren dürfen. Nur aus diesem Grund wird ja überhaupt der Sundtunnel geplant und gebaut. Die schweren Güterzüge aus und nach Skandinavien dürfen also erst durch den Belttunnel geleitet werden, wenn der Sundtunnel auf deutscher Seite in Betrieb genommen werden kann. Andernfalls würde nicht nur die frisch renovierte Sundbrücke Schaden nehmen, sondern vor allem die Versprechen an Einheimische wie Touristen zum Lärmschutz am Sund wie Seifenblasen zerplatzen.
Ich bin sicher, dass auch der Bundesrechnungshof, der in jeder Haushaltsausschusssitzung aufmerksamer Zuhörer und Kommentator ist, sich für dieses Thema brennend interessieren wird.“
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Gespräch mit Bahn-Vorstand wegen geplanter Hinterlandanbindung auf Fehmarn
Foto: Büro Hagedorn / Büro Sönke Rix
Es war ein interessanter Gedankenaustausch am Montag, 27. Februar 2023, mit DB-Chef Richard Lutz. Manuela Herbort und Ute Plambeck waren für die Deutsche Bahn ebenfalls dabei. Und selbstverständlich habe ich die vollkommen verrückte Planung der Hinterlandanbindung auf Fehmarn kritisiert und in Frage gestellt, denn für sie will man ernsthaft die Sundbrücke „als Übergangslösung“ bis 2029 elektrifizieren und mit Schienen- und Autobahnzuwegungen belasten, obwohl das alles, sobald der Sundtunnel irgendwann fertig ist, zurückgebaut werden muss. Das ist eine skandalöse Verschwendung von Steuergeldern und eine unnötige Vernichtung von Naturressourcen. Wie denken die Menschen in der Region darüber?
Alle Klagen im November 2020 abgewiesen
Foto: studio kohlmeier berlin
Das Urteil von Leipzig und der Bundestagsbeschluss zum übergesetzlichen Lärmschutz
Ich bin seit über 20 Jahren Gegnerin einer Festen Fehmarnbeltquerung und bleibe dieses auch weiterhin. Ich habe 2009 im Bundestag aus tiefster Überzeugung mit „nein“ zum Staatsvertrag mit Dänemark gestimmt und schon damals dieses Votum ausführlich damit begründet, dass die Ostsee gefährdet, unsere Lebensqualität in Ostholstein bedroht wird, dass die FBQ nicht den verkehrspolitischen (und klimapolitischen) Zielen Europas dient, angesichts der prognostizierten Verkehrszahlen überflüssig ist wie ein „Kropf“ und zweistellige Milliardensummen ohne jeden volkswirtschaftlichen Sinn verschlingen soll.
11 Jahre hat Femern A/S gebraucht, um nach Unterzeichnung des FBQ-Staatsvertrages 2008 im Jahr 2019 einen Planfeststellungsbeschluss für den Belttunnel zu erreichen. 11 Jahre hat Femern A/S fehlerhafte Pläne vorgelegt sowie über die Köpfe der Betroffenen hinweg geplant und musste die Pläne für den Tunnelbau aufgrund grober Planungsfehler und zahlreicher Einwendungen mehrfach abändern. Der Planfeststellungsbeschluss wurde sodann auch – angesichts der schlampigen Planung des dänischen Vorhabenträgers wenig verwunderlich – von diversen Parteien vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beklagt. Die Stadt Fehmarn, das "Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung", der Umweltverband NABU und mehrere betroffene Fährunternehmen hatten sich jahrelang akribisch auf diese Verhandlung vorbereitet.
Am 3. November 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil im Verfahren über die Feste Fehmarnbeltquerung verkündet. Unfassbar, dass ausnahmslos alle Klagen vom Gericht abgewiesen wurden! Die Entscheidung und Urteilsbegründung der Richter in Leipzig habe ich in meinem Berliner Büro im Internet live verfolgt und die Argumente der Richter haben mich teils sprachlos gemacht. (Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020)
Kommunen erzielen Vergleich
1. Bild oben links: Bei der Bürgerdiskussion "SOS für Bad Schwartau" zum übergesetzlichen Lärmschutz am 26.03.2019. 2. Bild: Mit Karin Neumann (Beltretter) am 01.09.2019 in Burg auf Fehmarn zur NDR-Livesendung "11 Jahre FBQ-Staatsvertrag". 3. Bild unten links: Mit Sandra Redmann und Malte Siegert bei unserer Veranstaltung "SOS" für Bad Schwartau". 4. Bild: Das Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung mit den Verkehrs- und Haushaltsexperten der SPD-Fraktion in Berlin (Fotos: Büro Hagedorn).
Mai 2020 erzielen Kommunen Vergleich: Sundtunnel gehört zur Hinterlandanbindung
Mit dem Urteil in Leipzig geht schon das dritte Gerichtsverfahren im Jahr 2020 zu Ende, das die Fehmarnbeltquerung betrifft. Bereits im April 2018 hatten die Kommunen Bad Schwartau, Scharbeutz und Großenbrode vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt und im Mai 2020 einen Vergleich mit der Landesregierung und dem Vorhabenträger Femern A/S geschlossen: Eine Abwicklung von Güterzug-Verkehr durch den Fehmarnbelttunnel ist bis zum Ausbau der Schienenhinterlandanbindung samt aller Erschütterungs- und Lärmschutzmaßnahmen ausgeschlossen – das ist immerhin ein weitreichender Erfolg. Denn dadurch, dass jetzt (mit Beschluss des Bundestages!) der Bau des Sundtunnels offiziell zum Teil der Hinterlandanbindung wurde, dürfen dann – logischerweise – auch nach diesem Vergleich erst die ersten Güterzüge durch den Fehmarnbelttunnel rollen, wenn auch der Sundtunnel samt seiner Anbindung fertig gebaut ist.
Fehmarn klagt erfolgreich: Land muss Kosten für zusätzlichen Brandschutz tragen
Außerdem hat am 14. September 2020 auch das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein sein Urteil zur kommunalen Verfassungsbeschwerde der Stadt Fehmarn verkündet. Diese hatte gegen die am 1. März 2019 in Kraft getretene Regelung zur Übertragung des Brandschutzes und der damit verbundenen Kosten im deutschen Teil des geplanten Fehmarnbelttunnels geklagt. Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Stadt Fehmarn und eine schallende Ohrfeige für die Jamaika-Landesregierung in Kiel.
Das Verfassungsgericht beurteilte das Vorgehen der Landesregierung als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Fehmarn und fordert das Konnexitätsprinzip ein: „Die Stadt muss durch die neu zugewiesenen Aufgaben im Bereich des abwehrenden Brandschutzes erhebliche finanzielle Mittel aufwenden, etwa für die erforderliche Verstärkung der Freiwilligen Feuerwehr durch eine hauptamtliche Wachabteilung mit Berufsfeuerwehrleuten. Hierzu hätte das Land allerdings die finanzielle Mehrbelastung berücksichtigen und auf gesetzlicher Grundlage einen vollständigen Kostenausgleich vorsehen müssen“ (Zitat aus dem Urteil). Damit ist klar: Die Landesregierung muss per Gesetz die 100-prozentige Übernahme aller Kosten auch für die vermutlich notwendige Bereitstellung einer Berufsfeuerwehr finanzieren. Das Urteil ist unanfechtbar...
(Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020)
Lärmschutz: Fehlende Troglösung für Bad Schwartau enttäuscht
232 Mio. Euro für übergesetzlichen Lärmschutz für Ostholstein – aber: fehlende Troglösung für Bad Schwartau enttäuscht!
Am 02. Juli 2020 hat der Deutsche Bundestag gut 232 Mio. Euro für übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen entlang der Hinterlandanbindung durch unsere hochsensible Gesundheits- und Tourismusregion in Ostholstein beschlossen – das ist einerseits ein sehr positives Signal, aber trotzdem nur ca. halb so viel Geld für übergesetzlichen Lärmschutz, wie im Forderungskatalog des Dialogforums im September 2019 einstimmig nach jahrelanger Arbeit beschlossen worden war. Ich bin enttäuscht, weil der Bundestag damit – auf Druck des Bundesverkehrsministeriums und im Einvernehmen mit der Landesregierung in Schleswig-Holstein – weniger Mut zu Gunsten der Betroffenen gezeigt hat, als er im Januar 2016 beim Beschluss zu übergesetzlichem Lärmschutz an der Rheintaltrasse in Baden-Württemberg unter Beweis stellte, als die „Blaupause“ für den jetzigen Beschluss geliefert wurde: Damit ist dieser Beschluss einerseits vor allem Erfolg für den Kreisnorden und andererseits Niederlage gerade für Bad Schwartau und Sierksdorf.
Insbesondere für Sierksdorf und Bad Schwartau enthält der Bundestagsbeschluss „bittere Pillen“, die aus meiner Sicht unvertretbar sind. Der Antrag des Dialogforums forderte für die Gemeinde Sierksdorf ursprünglich 24 Mio. Euro für übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen, wovon nur „bis zu 1 Mio. Euro“ vom Bund beschlossen wurden. (Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020)
Ich persönlich habe zur Abstimmung im Bundestag (gemäß § 31 der Geschäftsordnung GO) erklärt, dass der Kreis Ostholstein und das Land Schleswig-Holstein mit ihrem Handeln weder für mehr Akzeptanz für dieses Bauvorhaben bei den Menschen der Region sorgen, noch die Sensibilität dieser Natur- und Tourismusregion berücksichtigen. In der Folge werden unnütze Klagen und Gerichtsverfahren geführt werden müssen.
Hinterlandanbindung Sundtunnel: 5 Millionen Euro für Lärmschutz
Für den Kreisnorden – insbesondere für Fehmarn und Großenbrode – ist der Beschluss des Bundestages ein großer Erfolg, da der geplante Sundtunnel (mit Erhalt des „Kleiderbügels“) mit diesem Beschluss zum Bestandteil der Hinterlandanbindung wird und zusätzlich fünf Millionen Euro für den Lärmschutz an den Tunnelzugängen bewilligt wurden. Vergessen wir nicht: Das CSU-Verkehrsministerium drängte bereits im Frühjahr 2019 (mit der ausdrücklichen Unterstützung des CDU-Kollegen Gädechens!) diesen Bundestagsbeschluss im Sommer, aber spätestens zum Herbst 2019 zu verabschieden, als die Entscheidung für einen Sundtunnel noch gar nicht gefällt war. Diese Entscheidung fiel erst im Februar 2020. Und noch im November 2019 sprach sich CDU-Kollege Ingo Gädechens öffentlich in den hiesigen Medien für eine gigantische neue Sundbrücke anstatt eines Sundtunnels und den Abriss des „Kleiderbügels“ aus. Damit wären die lärmenden XXL-Güterzüge künftig über eine neue Sundbrücke gedonnert, die 40 m höher als die Köhlbrand-Brücke in Hamburg geworden wäre und den Güterzug-Lärm im ganzen Kreisnorden verteilt hätte. Ein Alptraum für die Region!
Deshalb war es ein riesiger Erfolg für das Dialogforum FBQ, als das Verkehrsministerium und die Deutsche Bahn sich am 03. März 2020 das Votum der Region und der Kommunen vor Ort zu eigen gemacht haben und per Pressemitteilung gemeinsam mit Deutscher Bahn und dem Land Schleswig-Holstein bekanntgaben, dass der Fehmarnsund durch einen Absenktunnel bei gleichzeitigem Erhalt der bestehenden Fehmarnsundbrücke für die langsamen Verkehre gequert werden soll. Für die Menschen im Norden Ostholsteins sind dies gute Nachrichten, denn der Absenktunnel kann als einzige Variante den Lärm der XXL-Güterzüge „schlucken“, die Lebensqualität am Sund schützen und das Landschaftsbild erhalten. Hier hat erneut der Bundesrechnungshof (BRH) mit seinen kritischen Berichten seit Frühjahr 2016 geholfen, die im Hebst 2019 und im April 2020 durch weitere kritische BRH-Berichte fortgesetzt wurden: U.a. belegte er zu den Instandhaltungsmaßnahmen der Deutschen Bahn der letzten 10 bis 15 Jahre, dass man diese eindeutig als glatte „Arbeitsverweigerung“ bezeichnen müsse, da von den 2016 versprochenen über zehn Millionen Euro an Sanierungsmaßnahmen allein von 2017 bis 2020 bis Ende 2019 tatsächlich erst 380.000 Euro (!) investiert worden waren. (Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020)
Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbelt-Querung zeigt bereits 2009 im Berliner Regierungsviertel Flagge (Foto: Büro Hagedorn).
Bundestagsbeschluss von 2016 Grundlage für übergesetzlichen Lärmschutz
Der einstimmige Beschluss des Bundestages vom 28. Januar 2016 heißt „Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“ (Drucksache 18/7365) und wurde im Herbst 2015 auf meinem PC in Kasseedorf von mir geschrieben – damals in meiner Funktion als Berichterstatterin für Verkehr im Haushaltsausschuss, der diesen Antrag einstimmig dem Bundestag zur Zustimmung empfahl – und schon damals gegen den erbitterten Widerstand des Verkehrsministeriums.
Ohne diesen Bundestagsbeschluss aus 2016 hätte es heute keine Rechtsgrundlage gegeben, um überhaupt einen einzigen Cent für übergesetzlichen Lärmschutz für Ostholstein beschließen zu können. Dieser Antrag hätte allerdings einen weitaus mutigeren Beschluss für die Menschen in der Region ermöglicht. Denn er legt fest, dass – im Einzelfall durch Beschluss des Deutschen Bundestages – Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus an Schienengütertrassen finanziert werden kann, wenn diese Teil der Korridore des europäischen TEN-Verkehrs-Kernnetzes sind und dort eine Bürgerbeteiligung in Form von Dialogforen stattgefunden hat – ohne, dass der nach Bundeshaushaltsordnung (BHO) eigentlich erforderliche Kosten-Nutzen-Faktor (NKV) von mindestens 1 gelten muss.
Was heißt das? Für Infrastrukturprojekte dieser Größenordnung wird ein Nutzen-Kosten-Verhältnis berechnet, der das Verhältnis zwischen dem Nutzen für die Gesellschaft im Verhältnis zu den staatlichen Kosten beschreiben soll – dieses darf nach der BHO nicht unter 1 fallen. (Aus dem Rechenschaftsbericht 2019/2020)
Foto: Büro Hagedorn
Bettina Hagedorn freut sich über den Variantenentscheid zur Sundquerung: Ein Erfolg für das Dialogforum!
03.03.2020
Verkehrsministerium und Bahn folgen dem Votum der Region und planen einen Absenktunnel durch den Fehmarnsund.
In einer Presseerklärung haben die Deutsche Bahn, das Bundesverkehrsministerium und das Land Schleswig-Holstein am 03. März 2020 bekannt gegeben, dass der Fehmarnsund durch einen Absenktunnel bei gleichzeitigem Erhalt der bestehenden Fehmarnsundbrücke für die langsamen Verkehre gequert werden soll.
Foto: studio kohlmeier berlin
Bettina Hagedorn: Volle Unterstützung für die Forderung der Region nach einem Absenktunnel durch den Sund mit Erhalt der Sundbrücke!
20.12.2019
Der Runde Tisch Fehmarnsundquerung hat sich am 18. Dezember 2019 einstimmig für einen Absenktunnel als neue Querungsvariante durch den Fehmarnsund ausgesprochen. Die bestehende Sundbrücke soll dabei für die langsamen Verkehre erhalten bleiben. Bettina Hagedorn, Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, erklärt dazu:
Von links: Kirsten Lühmann, Minister Benny Engelbrecht, Bettina Hagedorn, Mathias Stein (Foto: Büro Hagedorn)
DK-Verkehrsminister Benny Engelbrecht sagt zu, Blockade zum Öko-Betrieb der Fähren zu überdenken
26.11.2019
Am 25. November 2019 kam der dänische Transportminister Benny Engelbrecht mit dem dänischen Botschafter Friis Arne Petersen und einer 10-köpfigen Delegation in den Deutschen Bundestag nach Berlin, um sich mit Bundestagsabgeordneten zu verkehrspolitischen Themen auszutauschen – dabei ging es natürlich maßgeblich um die Planungen zur Festen Fehmarn-Beltquerung. Bettina Hagedorn, Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, traf sich mit ihm...
Das Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung mit den Verkehrs- und Haushaltsexperten der SPD-Fraktion in Berlin (Foto: Büro Hagedorn).
Berlin: FBQ-Dialogforum beantragt übergesetzlichen Lärmschutz
12.09.2019
Am Donnerstag, 12. September 2019 traf sich das Dialogforum Fehmarnbeltquerung (FBQ) im Bundestag mit den wichtigsten Verkehrs- und Haushaltspolitikern von SPD und CDU/CSU. Das war der Anfang eines ernsthaften Austausches als Grundlage für Verhandlungen für übergesetzlichen Lärmschutz an der geplanten Gütertrasse in Ostholstein. Trotz großer Ankündigung fehlten Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann und sein Berliner Verkehrsministerium insgesamt.
"Zur Sache": Zweistündige Diskussionssendung der NDR 1 Welle Nord zum aktuellen Stand der Fehmarnbeltquerung
01.09.2019
Am Sonntag, 01.09.2019, war ich zu Gast auf dem Burger Marktplatz, wo die "NDR 1 Welle Nord" mit seinem Übertragungswagen vor Ort war, um von dort in der zweistündigen Sendung "Zur Sache" ab 18 Uhr über den aktuellen Stand der Fehmarnbeltquerung zu diskutieren. Bereits ab 16 Uhr war ich mit dem Ortsverein der SPD Fehmarn mit einem Infostand anwesend, um die Fragen der interessierten Bürgerinnen und Bürger zu beantworten. (Mit der SPD Fehmarn auf dem Burger Marktplatz, Foto: Manuel Büchner / Fehmarnsches Tageblatt)
In der Sendung diskutierte ich mit Beltretterin Karin Neumann, Landrat Reinhard Sager, SPD-Bürgermeister Jörg Weber, Regionalmanager Jürgen Zuch, Hansebelt-Initiativkreis-Vorstand Bernd Jorkisch sowie Mirko Schönfeldt von Baltic Facility Solutions.
Foto: studio kohlmeier berlin
Hagedorn fordert übergesetzlichen Lärmschutz in ganz Ostholstein
12.07.2019
Am 25. Juni 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr einen Bericht zu den Ergebnissen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Kostenentwicklung bei der Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung an den Verkehrsausschuss des Bundestages geschickt. Darin heißt es wörtlich im Fazit: „Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesetzlicher Aspekte können die zusätzlichen Forderungen der Region nicht zur Umsetzung empfohlen werden. Die Empfehlung lautet daher, die zuvor beschriebene Vorzugsvariante der DB Netz AG für die weiteren Planungen zu Grunde zu legen.“
Deutsche Bahn verliert bei Info-Veranstaltungen in Bad Schwartau und Stormarn jede Glaubwürdigkeit
08.05.2019
In den Lübecker Nachrichten vom 07.05.2019 habe ich mich zu dem Verhalten der Deutschen Bahn bei den "Info-Veranstaltungen" zur Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung geäußert. Neben dem erwähnten Zeitungsartikel sind hier drei weitere Presseauszüge zu finden. Davon beziehen sich zwei auf den Besuch von Vertretern der Deutschen Bahn im Verkehrausschuss des Kreises Stormarn vom 25. April 2019. Diskutiert werden sollte in diesem Zusammentreffen über die Auswirkungen des zunehmenden (FBQ-)Schienenverkehrs auf Stormarn. Der dritte Artikel berichtet von der Info-Veranstaltung der Deutschen Bahn in Bad Schwartau vom 30. April 2019.
Solidarität mit Bad Schwartau
Mit dem haushaltspolitischen Sprecher der SPD, Johannes Kahrs (l.) und dem Bad Schwartauer Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann (Foto: Büro Hagedorn)
Bettina Hagedorn organisiert Solidarität mit Bad Schwartau in Berlin!
11.04.2019
Am 11. April 2019 kam Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann gemeinsam mit zwei Mitarbeitern seines Bauamtes nach Berlin und traf sich zu Gesprächen mit Bettina Hagedorn, die als SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein seit über sechs Jahren die Arbeit des Dialogforums in Ostholstein eng begleitet und an dessen Erfolg für übergesetzlichen Lärmschutz entlang der geplanten Güterschwerverkehrstrasse in Ostholstein intensiv mitarbeitet. Nachdem der Chef des Dialogforums Christoph Jessen am Vortag völlig überraschend und werbewirksam den ‚Forderungskatalog aus Ostholstein‘ zusammen mit FDP-Verkehrsminister Bernd Buchholz an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Enak Ferlemann übergeben hatte – und zwar ausgerechnet in der Dänischen Botschaft in Berlin – hätte dieses Treffen mit dem Bürgermeister Bad Schwartaus zeitlich nicht besser verabredet werden können.
Ministerium drängt mit unnötiger Frist
Auf der Veranstaltung "SOS für Bad Schwartau – In Solidarität für übergesetzlichen Lärmschutz" am 26. März: Bad Schwartaus Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann, Mathias Stein, Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, Bettina Hagedorn, Sandra Redmann, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, und Malte Siegert, Leiter „Umweltpolitik“ beim NABU und Fehmarnbeltexperte (Foto: Büro Hagedorn).
Bundesverkehrsministerium treibt Bad Schwartau in die Enge!
11.04.2019
Der CDU-Staatssekretär im Berliner Verkehrsministerium Enak Ferlemann ließ bereits am 14. Februar beim Besuch des Dialogforums in Berlin verlauten, dass er den Ostholsteiner Kommunen eine Frist bis Ostern setze, um ihren Forderungskatalog auf zusätzlichen Lärmschutz bei ihm einzureichen. Schon damals stellte die SPD-Abgeordnete aus Ostholstein Bettina Hagedorn – Urheberin und Autorin des so genannten TEN-Trassen-Antrages, den der Bundestag im Januar 2016 für die Finanzierung von zusätzlichem Lärmschutz an Güterschwerverkehrstrassen einstimmig beschlossen hat, und die für die Zuleitung dieses Antrages an den Haushaltsausschuss des Bundestages zuständig ist – klar, dass es für diese Frist keinen Grund gebe, da der Bundestag ohnehin erst in der zweiten Jahreshälfte entscheiden könne. Ohne jede Begründung legte CDU-Staatssekretär Ferlemann dann allerdings letzte Woche sogar öffentlich die Frist auf den 12. April vor, was auch die SPD-Landtagsabgeordnete Sandra Redmann aus Bad Schwartau auf den Plan ruft.
"S.O.S für Bad Schwartau" und mehr Lärmschutz
Mehr als 150 Interessierte diskutierten auf Einladung von Bettina Hagedorn über Fehmarnbeltquerung und Hinterlandanbindung: auf dem Podium mit (von links) Dr. Uwe Brinkmann, Mathias Stein, Sandra Redmann und Malte Siegert (Foto: Büro Hagedorn).
Riesiges Interesse an zusätzlichem Lärmschutz für Bad Schwartau!
26.03.2019
Die Mensa der Elisabeth-Selbert-Gemeinschaftsschule in Bad Schwartau „platzte aus allen Nähten“ als am 26.03.2019 mehr als 150 Gäste der Einladung zu der SPD-Veranstaltung „S.O.S FÜR BAD SCHWARTAU – In Solidarität für übergesetzlichen Lärmschutz“ folgten. Eingeladen hatte Bettina Hagedorn gemeinsam mit ihrem Bundestagskollegen aus dem Verkehrsausschuss Mathias Stein und der Landtagsabgeordneten Sandra Redmann. Auf dem Podium Rede und Antwort standen außerdem der Bürgermeister der Stadt Bad Schwartau, Dr. Uwe Brinkmann, und Malte Siegert, Leiter „Umweltpolitik“ beim NABU e.V. und Fehmarnbeltexperte. Das während der Veranstaltung von Bettina Hagedorn vorgestellte "Faktenpapier" finden Sie hier: FAKTENCHECK
Lärmschutz und Finanzierungsmodell
Das Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung fordert übergesetzlichen Lärmschutz (Foto: Büro Hagedorn).
Projektbeirat in Berlin zum Gespräch mit dem Verkehrs- und Finanzministerium
14.02.2019
Am Donnerstag, den 14. Februar 2019, kam der Projektbeirat des Dialogforums Feste Fehmarnbeltquerung mit 20 Personen zu Gesprächen nach Berlin, um den aktuellen Sachstand des mit den betroffenen Kommunen ausgehandelten Forderungspapiers zum übergesetzlichen Lärmschutz an der Hinterlandanbindung der geplanten Beltquerung vorzustellen und für die Übernahme dessen Mehrkosten durch den Deutschen Bundestag zu werben. Bettina Hagedorn – als Staatssekretärin für Haushalt und Europa im Finanzministerium zuständig für die Beratung des Antrages im Haushaltsausschuss – traf sich zum wiederholten Mal mit den Mitgliedern des Projektbeirates zum Gespräch im Bundestag:
Foto: Büro Hagedorn
Fehmarnbelt-Tunnel: Gericht der Europäischen Union annulliert das Finanzierungsmodell
13.12.2018
Die dänische Finanz-Kalkulation für den Belttunnel steht nun auf ganz wackeligen Beinen: Das heutige Gerichtsurteil hat – auf Betreiben der Fährbetreiber „Scandlines“ und „Stena“ – das Finanzierungsmodell der FFBQ, konkret die staatlichen Garantien Dänemarks, annulliert! Geklagt haben die Fährgesellschaften wegen Wettbewerbsverzerrung bei dem Einsatz europäischer Fördermittel.
Das heutige Urteil des EuG hat die Wucht, die dänische Gesamtfinanzierung der Beltquerung, die bislang mit 1,5 Mrd. Euro EU-Förderung kalkuliert ist, zum Einsturz zu bringen.
Fehmarnbelttunnel und Hinterlandanbindung
Foto: studio kohlmeier berlin
Kostenexplosion um den
Faktor 3: Der Bundesrechnungshof rechnet mit 4 Mrd. Euro für die Hinterlandanbindung!
30.11.2018
Als Tagesordnungspunkt 18 stand am 30. November 2018 bereits zum zweiten Mal im Jahr 2018 die „Feste Verbindung über den Fehmarnbelt mit Hinterlandanbindung und Fehmarnsundquerung“ auf der Tagesordnung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages. Gegenstand der Debatte war der 4-seitige Bericht des Verkehrsministeriums vom 18. Oktober, den der Bundesrechnungshof in seiner Bewertung erneut als vollkommen unzureichend massiv kritisiert und insbesondere bemängelt, dass das Verkehrsministerium zum wiederholten Male (Zitat) „die bisherigen Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses nicht vollständig umgesetzt hat.“. Die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein, Bettina Hagedorn, hat an der Sitzung des Ausschusses ... teilgenommen und kommentiert:
Aktionsbündnis gegen die FFBQ mit (von links) Mathias Stein, MdB, Malte Siegert, NABU, Karin Neumann und Hendrick Kerlen (Foto: Büro Hagedorn)
Kieler Jamaika-Initiative PRO Planungsbeschleunigung des Belttunnels bleibt unberücksichtigt!
07.11.2018
Der auf Initiative der schleswig-holsteinischen 'Jamaika'-Landesregierung im Bundesrat beschlossene Antrag, die Fehmarnbeltquerung als eigenständiges Projekt in das sogenannte „Planungsbeschleunigungsgesetz“ mit aufzunehmen, wurde im Verkehrsausschuss des Bundestages heute abgelehnt. Um zu erörtern, welche Auswirkungen das neue Gesetz, das am 8. November vom Bundestag beschlossen werden wird, dennoch auf den möglichen Bau der Festen Fehmarnbeltquerung hat, trafen sich am heutigen Mittwoch, den 07. November 2018, die SPD-Bundestagsabgeordnete für Ostholstein, Bettina Hagedorn, und der für die SPD im Verkehrsausschuss für das Planungsbeschleunigungsgesetz zuständige Kieler Bundestagsabgeordnete Mathias Stein mit Hendrik Kerlen (Aktionsbündnis gegen die FFBQ), Malte Siegert (NABU) und Karin Neumann (Beltretter) in Berlin. Bettina Hagedorn und Mathias Stein kommentieren: