Eine sozial gerechte Wärmewende

04.06.2024

Podiumsdiskussion zur Wärmewende in Husum

 

Rückblick auf den 27. Mai, als ich in meinen „Betreuungswahlkreis“ in Husum zuerst mit meinem SPD-Landtagskollegen Marc Timmer das Startup „Nachhaus“ zur Entwicklung von energiesparendem Bauen besuchte und anschließend in den Stadtwerken mit meiner SPD-Bundestagskollegin Nina Scheer die mit ca. 80 Gästen gut besuchte Veranstaltung zur Energiewende, zur kommunalen Wärmeplanung und zum „Heizungsgesetz“ durchführte, bei der keine Frage unbeantwortet blieb. Danke an den Ortsverein Husum für die tolle Organisation! 

Diskutieren Sie mit: Podiumsdiskussion zur Wärmewende im Alten E-Werk der Stadtwerke Husum am 27.05.2024

 

Fraktion vor Ort Veranstaltung mit ca. 70 Gästen zum Heizungsgesetz in Ratekau mit SPD-Expertin für Klimaschutz und Energie Nina Scheer

12. September: Gelungene Veranstaltung von meiner Kollegin Nina Scheer, meiner Landtagskollegin Sandra Redmann und mir zusammen mit dem SPD-Ortsverein Ratekau/Sereetz mit Wolfgang Unger zum Gebäudeenergiegesetz, das erst am 8.9. im Bundestag nach Monaten der öffentlichen Verunsicherung  beschlossen wurde. Gut 70 Gäste - Betroffene ebenso wie Sachverständige vom ZVO oder aus dem Handwerk - waren unserer Einladung in die Mensa der Cäsar-Klein-Schule gefolgt, lauschten dem Vortrag von Nina Scheer, die als Sprecherin für Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion das Gesetz in der „Ampel“  verhandelt hatte, stellten viele Fragen und  führten mit uns eine lebendige Diskussion. Danke allen fürs Kommen - Demokratie lebt vom Mitmachen!!! 

 

(Fotos: Büro Hagedorn)

Viel Wirbel gab es seit März 2023 um einen angeblichen „Gesetzentwurf zum Heizungsaustausch“, bei dem fälschlicherweise der Eindruck erweckt wurde, dass ab 2024 alle Heizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden müssten. Das war absoluter Unsinn und sorgte vor allem für eins: Verunsicherung bei den Menschen. 

Fakt ist: Dieses Gesetz wird erst seit dem 15. Juni 2023 im Bundestag beraten, alle Änderungen sind seit Anfang Juli in der Koalition geeint und wurde am 08.  September im Deutschen Bundestag beschlossen. Über die finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen habe ich zusammen mit meiner Bundestagskollegin Nina Scheer, die als Sprecherin für Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion das Gesetz in der „Ampel“ verhandelt hatte, mit meiner Landtagskollegin Sandra Redmann und mit dem SPD-Ortsverein Ratekau/Sereetz mit Wolfgang Unger am 12. September 2023 informiert. Gut 70 Gäste - Betroffene ebenso wie Sachverständige vom ZVO oder aus dem Handwerk - waren unserer Einladung in die Mensa der Cäsar-Klein-Schule gefolgt, stellten viele Fragen und führten mit uns eine lebendige Diskussion.

Klar ist: Für alle in Betrieb befindlichen Heizungen gilt Bestandsschutz und sie dürfen repariert werden. Der Betrieb von Heizungen mit Holz und Pellets wird im Alt- und Neubau als klimaneutral anerkannt. Wer noch mit Gas oder Öl heizt und als Eigentümer ab 2024 investieren möchte, hat jetzt Klarheit über seine Fördermöglichkeiten: Basisförderung ist ein garantierter Sockelbetrag von 30%, der einkommensabhängig auf 60% aufgestockt werden kann. Wer als Eigentümer in seiner Immobilie wohnt und ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 40.000€ hat, kann diese zusätzliche 30%- Förderung bekommen, wovon 40% aller Eigentümer profitieren. Damit haben wir als SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass kleinere und mittlere Einkommen nicht überfordert werden.

(Foto: studio kohlmeier berlin)


Die wichtigsten Neuerungen im Detail:

Förderung

Basis ist eine Grundförderung von 30 Prozent für alle selbstnutzenden Eigentümer, Vermieter, gemeinnützige Träger, Unternehmen und auch Kommunen. Hinzu kommt nun ein Einkommensbonus von 30 Prozent zusätzlicher Förderung für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Hiervon können rund 40 Prozent der selbstnutzenden Hauseigentümer profitieren. Dies ist das klare Signal, dass gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen besonders unterstützt werden.

Als zusätzliche Unterstützung wurde zudem ein Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten vereinbart, der ab 2028 degressiv abschmilzt (um drei Prozent alle zwei Jahre). Damit soll ein Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung gerade besonders alter Heizungen gegeben werden. Hinzu kommt ein Innovationsbonus von fünf Prozent für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen. Grundförderung und Boni sind miteinander kombinierbar - bis zu einem maximalen Fördersatz von zusammen genommen 70 Prozent.

Es soll zudem neben der Zuschussförderung ein Kreditprogramm mit Zinsvergünstigungen und auch Tilgungszuschüssen geben, um insbesondere auch vulnerablen Gruppen und älteren Menschen ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Mieterschutz

Mieter*innen sollen nicht über Gebühren belastet werden. Nach bisheriger Rechtslage konnten Vermieter*innen Kosten einer Modernisierung zu acht Prozent auf die Mieter*innen umlegen. Die Kappung der Gesamtbelastung liegt dabei bei drei Euro/qm über einen Zeitraum von sechs Jahren.

Nun wurde eine neue Modernisierungsumlage vereinbart. Diese sieht vor, dass Vermieter*innen die Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von zehn Prozent auf die Mieter*innen umlegen können, wenn – und das ist die Bedingung – eine Förderung auch wirklich in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird.

Zudem - und das ist die elementare Mieterschutzregelung – wird die maximale Mieterhöhung pro Quadratmeter immer bei 50 Cent gekappt. Dies gilt unabhängig davon, ob Vermieter die Kosten über die bisherige oder die neue Modernisierungsumlage auf Mieter*innen umlegen. Wird der Heizungstausch mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen kombiniert, greift immer die Gesamtkappungsgrenze von 3 Euro (in Ausnahmefällen 2 Euro) pro qm. Das heißt, dass jetzt bereits jede/r Mieter*in Planbarkeit hat, wie hoch seine maximale Mieterhöhung sein wird.

Härtefalleinwände im Falle des Heizungstausches sollen immer möglich sein. Das heißt für Mieter*innen, deren Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommen ansteigt, gilt nur eine beschränkte Umlagefähigkeit. Dies sichert die soziale Gerechtigkeit im Rahmen der Wärmewende im Gebäudesektor.

Gasnetze und Heizungen

Wer nach dem 1. Januar 2024 noch eine Gasheizung einbauen möchte, erhält vorher eine verpflichtende Beratung. In dieser wird er darauf hingewiesen, dass er aufgrund der steigenden CO2-Preise und den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes mit steigenden Betriebskosten rechnen muss und nicht von einer unbegrenzten Nutzungsdauer der Gasheizung ausgehen kann.

Wer sich trotzdem für eine Gasheizung entscheidet, muss ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Gase (Biomethan, Wasserstoff) nutzen. Dies kann er bilanziell über den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate seines Versorgers nachweisen. In den Fällen, in den die Gasnetze zukünftig mit klimaneutralen Gasen (Biomethan, Wasserstoff) genutzt werden sollen, wird die Bundesnetzagentur die Planungen der Kommunen auf Plausibilität und Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen überprüfen.

Der Einbau einer auf Biomasse (Holz, Pellets) basierenden Heizung bleibt uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich. Die im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Nutzung von Solarthermie und eines Pufferspeichers entfällt.