Gespräch zum Bundesteilhabegesetz
Zusammen mit Heiko Naß, Landespastor und Sprecher des Diakonievorstands
(Foto: Diakonie Schleswig-Holstein)
Bundesteilhabegesetz – Bettina Hagedorn diskutiert mit Verbandsvertretern im Bugenhagenwerk
Aktuelles 15.09.2016
Der Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz sorgt seit einigen Wochen für große Diskussionen. Gemeinsam mit dem Sprecher des Diakonievorstandes und Landespastor Heiko Naß habe ich mich deshalb am Donnerstag, 15. September, im Hotel des Berufsbildungswerks Bugenhagen in Timmendorfer Strand mit rund 25 Vertretern zahlreicher Sozialverbände getroffen, um mit ihnen über den Entwurf zum Bundesteilhabegesetz zu diskutieren. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und wird am 22. September in erster Lesung im Bundestag beraten. Am Gespräch teilgenommen haben unter anderem Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Schleswig-Holstein, des DRK, des Kinderschutzbunds und der Gewerkschaften.
In einer zweistündigen internen Diskussion haben wir über den Kabinettsentwurf und über die Erwartungshaltungen der Verbände an die parlamentarischen Beratungen gesprochen. Aus meiner Sicht gibt es zahlreiche gute Regelungen im neuen Gesetz, beispielsweise ein vereinfachtes Antragsverfahren, unabhängige Beratungsstellen, die Reform der Eingliederungshilfe, verbesserte Regelungen für die Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen oder die flächendeckende Einführung des Budgets für Arbeit. Gleichzeitig sollen Kommunen jährlich um 5 Milliarden Euro bei der Eingliederungshilfe entlastet werden – das haben wir im Koalitionsvertrag beschlossen.
Unter achtmonatiger Einbeziehung von Betroffenenverbänden, Ländern, Kommunen und Sozialpartnern hat das Sozialministerium unter der Leitung von Andrea Nahles (SPD) unter dem Motto „nicht über uns ohne uns“ einen Gesetzentwurf erstellt. Das Bundesteilhabegesetz ist das größte behindertenpolitische Vorhaben in dieser Legislaturperiode, mit welchem wir die UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht umsetzen.
Natürlich gibt es aber noch Punkte im Entwurf, die verändert werden können. Dazu gilt das sogenannte Strucksche Gesetz: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hineingekommen ist! Die Anregungen der Vertreterinnen und Vertreter der Verbände werde ich gerne mit zu den anstehenden Beratungen nach Berlin nehmen.
Nach der ersten Lesung am 22. September wird das Gesetz in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Dort wird es Mitte Oktober eine öffentliche Anhörung geben, zu der ich bereits viele Teilnehmer der Diskussionsrunde eingeladen habe. Wenn Sie ebenfalls Interesse an einem Besuch der Anhörung haben, wenden Sie sich bitte an mein Büro in Berlin (mail: bettina.hagedorn@bundestag.de). Selbstverständlich sind auch Sie dazu herzlich eingeladen.